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Abtreibung erlaubt
International gibt es Fortschritte für reproduktive Rechte
In Kolumbien sind Abtreibungen bis zu 24 Schwangerschaftswochen legal - das hat das Verfassungsgericht Ende Februar entschieden. Ein Bündnis aus mehr als hundert Gruppen und Aktivist*innen, das sich »Causa Justa« (Gerechte Sache) nennt, hatte vor anderthalb Jahren Klage gegen die bisherige Abtreibungsgesetzgebung eingereicht.
Teller und Rand ist der neue ndPodcast zu internationaler Politik. Andreas Krämer und Rob Wessel servieren jeden Monat aktuelle politische Ereignisse aus der ganzen Welt und tischen dabei auf, was sich abseits der medialen Aufmerksamkeit abspielt. Links, kritisch, antikolonialistisch.
Bis zu diesem Urteil waren in Kolumbien Schwangerschaftsabbrüche bei Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren, nach einer Vergewaltigung oder bei Lebensunfähigkeit des Fötus legal. Auch diese Indikationen waren durch eine Klage vor dem Verfassungsgericht erreicht worden, davor waren Abtreibungen illegal. Was damals wie ein großer Erfolg wirkte, half den ungewollt Schwangeren kaum. Offizielle Zahlen zeigen, dass die meisten Prozesse wegen verbotener Abbrüche nach 2006 stattfanden.
Die feministische Bewegung nahm daher einen erneuten Anlauf. Das Ziel der Kampagne war nicht nur, die Gesetzgebung zu verändern, sondern auch die Einstellung der Bevölkerung. Ein wichtiges Argument war, dass ein Verbot von Abtreibungen diese nicht verhindert. Ungewollt Schwangere wenden dann unsichere Methoden an, die ihre Gesundheit gefährden. Das ist besonders problematisch für arme Frauen, Migrant*innen und Personen, die in abgelegenen oder von bewaffneten Gruppen kontrollierten Gegenden leben.
Schon die Ende 2020 vom argentinischen Kongress beschlossenen Legalisierung von Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche war ein hart erkämpfter Erfolg der feministischen Bewegung. Nun haben die grünen Halstücher, das Erkennungszeichen der Bewegung, wieder in Siegesfeiern das Straßenbild bestimmt.
Das kolumbianische Urteil ist ein Wendepunkt durch die Legalisierung bis zum fünften Monat und ein Beispiel, nicht nur für die Region, sondern auch international. Angesichts der schlechten Implementierung des Urteils von 2006 forderte das Verfassungsgericht die Regierung auf, das Urteil in ein Gesetz umzusetzen und alle Hürden für ungewollt Schwangere zu beseitigen.
Auch in Europa tut sich etwas: Das französisches Parlament hat Ende Februar die Frist für Abbrüche von 12 auf 14 Wochen angehoben, Hebammen dürfen jetzt chirurgische Abbrüche vornehmen. Eine breite Mehrheit hat für den Vorschlag aus der Opposition gestimmt. Bisher mussten jedes Jahr 2000 Frauen im Ausland abtreiben, weil sie die gesetzlichen Fristen überschritten hatten.
In den Niederlanden hat das Parlament Anfang Februar entschieden, dass Frauen nach dem ärztlichen Beratungsgespräch nicht mehr fünf Tage bis zum Schwangerschaftsabbruch warten müssen. Ungewollt Schwangere zu einer Reflektionszeit zu zwingen - in Deutschland sind es drei Tage - sei nicht mehr zeitgemäß.
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