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Rechtswidrigkeit der Räumung anerkennen
Stadtrat: Ministerium mischte sich zu Unrecht in Entscheidung zu Aktion von Klimaschützern ein
Um den Vorgang zu verstehen, der derzeit den Rat der Stadt Kerpen und die nordrhein-westfälische Landesregierung beschäftigt, muss man ein paar Jahre zurückblicken. Im Spätsommer 2018 wurden zahlreiche Baumhäuser im Hambacher Forst geräumt. Jahrelang protestierten Umweltaktivisten dort gegen die Erweiterung des nahe gelegenen Tagebaus Hambach. Die Begründung für die Räumung lautete damals, die von den Klimaschützern errichteten Baumhäuser entsprächen nicht gängigen Brandschutzvorgaben. Eine abenteuerliche Argumentation, bei der es nicht um Fakten ging. In einem heimlich aufgenommenen Video räumte der damalige NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) denn auch ein, man habe einen Grund gesucht und ihn mit dem Brandschutz gefunden.
Im vergangenen Herbst bestätigte ein Gericht die Sicht eines der Waldbesetzer, dass die Räumung rechtswidrig war. In der Szene der Klimaschützer wurde das als großer Erfolg gefeiert. Für Kohlefreunde und die Landesregierung war es das nicht. Schnell wies NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) die Stadt Kerpen an, gegen das Gerichtsurteil vorzugehen. In dem Verfahren war die Kommune die Beklagte gewesen.
Doch der Rat der Stadt Kerpen hatte sich Ende Oktober 2021 entschieden, die Rechtswidrigkeit der Räumung anzuerkennen. Nach der Weisung aus dem Bauministerium legte Kerpens CDU-Bürgermeister trotzdem Berufung gegen die Gerichtsentscheidung ein.
Die anderen im Rat vertretenen Parteien sahen in diesem Vorgang einen Angriff auf die kommunale Selbstbestimmung. Deshalb gaben sie ein Gutachten in Auftrag, um zu erfahren, ob die Intervention der Landesregierung in der Angelegenheit rechtmäßig war. Seit Montagabend liegt die Expertise vor. Darin wird den Ratsmitgliedern bestätigt, dass das Vorgehen der Ministerin ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstbestimmung war. Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Peter Abels, erklärte dazu, der Bürgermeister habe »mit einer an den Haaren herbeigezogenen Begründung« gegen den Willen des Stadtrates gehandelt.
Die Linke-Ratsfrau Annetta Ristow wird noch deutlicher: »Hier hat Frau Scharrenbach ganz klar ihren Ermessensspielraum überschritten und die Neutralität, der ein Ministerium verpflichtet ist, missachtet«, sagt sie. Sie sieht auch die Gefahr, dass das Negativbeispiel für das Übergehen des Votums des Stadtrates Schule machen könnte.
Eine direkte Folge hat das Rechtsgutachten nicht. Die Revision der Gerichtsentscheidung läuft weiter, auch wenn sie der Stadt Kerpen Kosten verursacht.
Grüne, SPD und Linke im Stadtrat stellen sich gleichwohl weiter geschlossen gegen den Tagebaubetreiber RWE und die Landesregierung. An der Tagebaukante von Garzweiler, an der sonst so oft über die Bedeutung der Arbeitsplätze in der Kohle gesprochen wird, ist das keine Selbstverständlichkeit. Im konkreten Fall geht es aber auch um die grundsätzliche Frage, wie sehr sich das Land in kommunale Entscheidungen einmischen darf. Da wird man in Kerpen weiter genau hinschauen.
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