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Freispruch kassiert
Blockade des Tagebaus Garzweiler wird neu verhandelt
Es war ein bemerkenswertes Urteil, das am Amtsgericht Mönchengladbach im März gefällt worden war. Mitglieder der Gruppe »Lebenslaute« wurden freigesprochen. Im Sommer 2021 waren sie in den Tagebau Garzweiler eingedrungen und hatten dort mehrere Stunden klassische Musik gespielt. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen diese Entscheidung ein. Am Mittwoch wurde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt. Die Düsseldorfer Richter hoben das Urteil aus der ersten Instanz auf. Die Mitglieder der »Lebenslaute« hätten genug legale Möglichkeiten, ihren Protest zu äußern. Das Verfahren wird nun von Neuem in Mönchengladbach beginnen. Die »Lebenslaute« zeigte sich in einer Presseerklärung enttäuscht über die Entscheidung. Die Düsseldorfer Richter hätten eine »große Chance vertan«, die Grundrechtsausübung gegenüber den Interessen des Konzerns RWE den Vorrang zu geben. Nach Jahrzehnten, in denen vom Tagebau Geschädigte »alle möglichen rechtlichen Wege und auch legale Proteste« ohne Erfolg bemüht hätten, habe die »Lebenslaute« den Widerstand in den Tagebau hineingetragen.
Bemerkenswert, das Oberlandesgericht verwies in seiner Urteilsbegründung darauf, dass die Staatsanwaltschaft auch anders als mit einer Gerichtsverhandlung auf die Aktivist*innen hätte reagieren können. Vermutlich hatten die Richter so etwas wie Geldauflagen zugunsten einer Umweltschutzorganisation oder eine Einstellung wegen Geringfügigkeit im Sinn.
Das Ziel der »Lebenslaute«-Aktion im Sommer 2021, die von Abbaggerung bedrohten Dörfer unterstützen und auf die Klima zerstörende Wirkung der Braunkohleverstromung aufmerksam machen. Mit ihrer Aktion schaffte die »Lebenslaute«, dass mehrere Kohleförderbänder still standen und dass eine Werkstraße im Tagebau blockiert war. Ein Kohlebagger musste den Betrieb einstellen.
Die »Lebenslaute« stammt aus der Friedens- und Anti-Atom-Bewegung der 1980er Jahre. Seitdem versuchen die Aktivist*innen jährlich einmal in Orchester- und Chorstärke zu einem politischen Thema zu protestieren.
Die Aktion im Tagebau Garzweiler endete, wie solche Aktionen meistens enden. Es gab Übergriffe durch den Wekschutz und die Aktivist*innen wurden in Gewahrsam genommen. Im März folgte dann ein Prozess gegen drei Mitglieder der Lebenslaute in Mönchengladbach. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Hausfriedensbruch zu. Das Gericht erkannte auch, dass der Ort des Protestes nicht ganz regelkonform war. Gleichzeitig befand es allerdings, dass RWE mit solchen geringfügigen Störungen zurechtkommen müsse. Der Konzern greife seit Jahrzehnten massiv in das Leben in der Region ein, zum Beispiel mit der Umsiedlung ganzer Dörfer. Da sei ein wenig Protest hinnehmbar. Außerdem hätten die Aktivist*innen weder den Betriebsablauf noch die Mitarbeiter des Tagebaus gefährdet. Deshalb wurden sie damals freigesprochen. In den kommenden Monaten stehen noch weitere Prozesse gegen Musiker*innen an.
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