Verfassungstreuer Klimaschutz

Robert D. Meyer über die Letzte Generation und das Grundgesetz

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.

Beim Blick auf die UN-Klimakonferenz entsteht nicht der Eindruck, dass allen Teilnehmer*innen klar ist, dass das Zeitfenster für effektive Maßnahmen schmilzt, deren Umsetzung darüber entscheidet, ob die Erde in wenigen Jahrzehnten noch einigermaßen menschenfreundlich bewohnbar ist. Die deutsche Politik feiert sich schon immer als Vorreiterin. Doch sie hat wenig Grund für Überheblichkeit.

Politische Debatten drehten sich zuletzt wenig darum, wie Energie- und Wärmewende rasch zu schaffen sind. Stattdessen kreist seit Wochen viel um ein gefühltes Recht auf fließenden Autoverkehr – womöglich mit Verfassungsrang. Überraschung: Das gibt es nicht. Was dagegen im Grundgesetz steht, ist die Verpflichtung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen. Artikel 20a ist keine leere Phrase; das Bundesverfassungsgericht stützte 2021 sein Urteil zu Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz darauf. Karlsruhe erklärte: Die Politik muss heute mehr für den Klimaschutz tun, weil sonst die Freiheitsrechte jüngerer Generationen in Zukunft enorm leiden.

Im Gegensatz zu Union und AfD, die mit dem Schreckgespenst einer »Klima-RAF« politisch hausieren gehen, versteht Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die volle Tragweite des Urteils. Für ihn sind die Aktionen der Letzten Generation zwar auch Straftaten. Doch die Aktivist*innen entziehen sich weder der Justiz, noch stellen sie das Grundgesetz infrage. Im Gegenteil: Sie fordern laut Haldenwang von der Politik nur ein, wozu diese sich verpflichtete. Er hat recht.

Dass der bisherige Klimaschutz nicht reicht, sagen sogar staatliche Institutionen wie etwa das Bundesumweltministerium. Insofern ist die Letzte Generation eine Art klimapolitischer Verfassungsschutz.

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