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Investoren im Visier
Ulrike Henning über ein Gesetz zum Schutz der Arztpraxen
Wieder einmal hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine gute Idee: Während der Weihnachtsfeiertage verkündete er große Freude, nämlich seine Absicht, die Übernahme von Arztpraxen durch Finanzinvestoren per Gesetz zu verbieten. Analog zu frühsozialistischem Gedankengut erklärte der Minister, die Praxen müssten denen gehören, die dort tatsächlich arbeiten. Vermutlich war das nicht so ernst gemeint, denken wir einmal an die medizinischen Fachangestellten oder die Reinigungskräfte.
Das Anliegen ist dennoch ein wichtiges. Möglicherweise könnten so unnötige Therapien und Diagnoseverfahren vermieden werden. Das ist bislang eher eine Patientenerfahrung – noch fiel es schwer, entsprechende Daten etwa bei Ketten von Behandlungszentren eindeutig zu erheben. Schwerfallen dürfte es bei der Durchsetzung des Gesetzes zudem, die tatsächlichen Eigentümer herauszufinden. Bislang war die Trennung von Eigentum und ärztlicher Leitung durchaus möglich. Hier sind also dicke Bretter zu bohren, wie insgesamt bei dem Anliegen, Gesundheitswesen und Profitorientierung voneinander zu trennen.
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