Nur hübsch oder auch nützlich?

Kassen-Report: Mehr als die Hälfte der 8- bis 17-Jährigen in kieferorthopädischer Behandlung

Auch wenn Zahnspangen teils schön bunt sein können: Der Streit um das richtige Maß an kieferorthopädischer Behandlung bei Kindern ist noch nicht beendet.
Auch wenn Zahnspangen teils schön bunt sein können: Der Streit um das richtige Maß an kieferorthopädischer Behandlung bei Kindern ist noch nicht beendet.

Bekommen Kinder zu häufig eine Zahnspange verordnet, auch wenn sie eigentlich keine brauchen? Oder erfolgt eine solche Maßnahme vielleicht doch zu früh? Das wird seit Jahren diskutiert. In ihrem aktuellen Zahnreport befasst sich die Krankenkasse Barmer mit der kieferorthopädischen Versorgung von Heranwachsenden. Vorgestellt wurde die Untersuchung am Dienstag in Berlin.

Die Kasse nutzte, wie üblich bei dieser Art Berichten, Routinedaten der eigenen Versicherten. Insgesamt wurde in diesem Fall eine Gruppe von mehr als 53 000 gesetzlich versicherten Achtjährigen des Jahrgangs 2005 über zehn Jahre, zwischen 2013 und 2022, betrachtet. Von diesen wurden rund 70 Prozent aller Kinder »kieferorthopädisch vorstellig«, und zwar im weitaus größten Teil auch in einer Fachzahnarztpraxis mit kieferorthopädischem Schwerpunkt.

Von diesen Kindern bekamen rund 60 Prozent aller Mädchen und 50 Prozent aller Jungen eine entsprechende Behandlung. Über die Ursachen für dieses Gendergap lassen sich nur Vermutungen anstellen. »Schönheitsideale, Gruppendruck und elterliche Fürsorge sind mögliche Gründe dafür, dass Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Mädchen häufiger behandelt werden als bei Jungen«, zählte Barmer-Vorstand Christoph Straub auf. Der Unterschied zwischen den Geschlechtern lege nahe, dass Mädchen in Deutschland möglicherweise zu häufig kieferorthopädisch behandelt werden.

Diese Differenz von etwa zehn Prozent lässt sich praktisch bundesweit nachweisen. Sie findet sich auch unabhängig davon, ob in einem Landkreis oder einem Bundesland mehr oder weniger Kinder kieferorthopädisch behandelt werden. Von den 8- bis 17-Jährigen waren das im bundesweiten Schnitt 54,7 Prozent, die Spanne reichte von 46 Prozent in Bremen bis 60 Prozent in Bayern – dicht gefolgt von Brandenburg mit 58 Prozent.

Die höchste Inanspruchnahme einer solchen Therapie zeigte sich in Bayern und Baden-Württemberg – sie betraf hier 65 bzw. 63 Prozent der Mädchen. In dieser Gruppe könnte es eine Übertherapie geben, darauf weisen Ergebnisse der 6. Deutschen Mundgesundheitsstudie (vorgestellt 2022) hin. Dabei war ein Behandlungsbedarf nur bei etwa 40 Prozent der Acht- und Neunjährigen konstatiert worden.

Als Begründung für eine kieferorthopädische Therapie kommen Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers infrage. Kinder könnten dadurch nicht richtig kauen oder hätten Sprachprobleme. Die tägliche Zahnpflege könnte schwierig werden, und falsche Belastungen im Gebiss würden zu weiteren Beschwerden führen. Karies, Zahnfleischerkrankungen und Abnutzung der Zähne gehören zu erwartbaren Folgen von Fehlstellungen.

Die Behandlung selbst kann mit dem Tragen einer herausnehmbaren Zahnspange beginnen. Eine festsitzende Spange (auch Brackets genannt) zur Korrektur von Fehlstellungen ist erst angesagt, wenn alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind. Beide Spangenarten können auch kombiniert werden. Eine sogenannte Frühbehandlung ist schon ab einem Alter von sechs Jahren an möglich, um später einen größeren Behandlungsaufwand zu vermeiden; wissenschaftlich ist der gesundheitliche Nutzen für den frühen Beginn aber nicht belegt. Die übliche »aktive« Behandlungsphase zu Beginn dauert etwa zwei Jahre. Ihr folgt eine Erhaltungsphase von circa einem Jahr, in der das Zurückwandern der Zähne etwa mit einer Drahtvorrichtung hinter den Schneidezähnen verhindert wird.

Das aufwendige Verfahren kann zu einer Geduldsprobe für Eltern und Kind werden, zumal wenn die Spange als störend empfunden wird. Im Sozialrecht ist wohl auch aus diesem Grund verankert, dass ein Eigenanteil von 20 Prozent der Behandlungssumme zu zahlen ist, der erst erstattet wird, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde, worauf Barmer-Vorstand Straub hinweist. Generell hält die Krankenkasse die Kieferorthopädie für einen wichtigen Bestandteil der Prävention. Weiteren Forschungsbedarf sieht die Barmer jedoch auch, insbesondere zum langfristigen gesundheitlichen (und nicht nur ästhetischen) Nutzen der Behandlung.

Bereits 2018 hatte der Bundesrechnungshof kritisiert, dass nicht klar sei, wie erfolgreich die Behandlung generell ist, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen von einer Milliarde Euro im Jahr dafür aber recht hoch seien. Zuletzt zeigten Medienrecherchen, wie lukrativ das Geschäft mit den Zahnspangen für die Kieferorthopäden ist. Kritisiert wurden die lange Behandlungsdauer und teure Zusatzoptionen, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden.

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