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Hunderte interne Verfahren gegen Beamte

Innenministerium antwortet zu Ermittlungen gegen uniformierte Bedienstete

Die Linke-Gruppe im Bundestag hat sich nach Verfahren gegen Beamte und Mitarbeiter der Polizeien des Bundes erkundigt.
Die Linke-Gruppe im Bundestag hat sich nach Verfahren gegen Beamte und Mitarbeiter der Polizeien des Bundes erkundigt.

Gegen Beamte der Bundespolizei wurden im Jahr 2023 insgesamt 373 interne Verfahren eingeleitet und bis zum 12. Juli 2024 abgeschlossen. Diese umfassten 20 Ermittlungen, 269 Disziplinarverfahren und 84 Strafverfahren. Daraufhin kam es zu fünf Versetzungen, fünf Suspendierungen und 60 Entlassungen. 168 Verfahren wurden eingestellt.

Die Statistik stammt aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linke-Abgeordneten Martina Renner im Bundestag. Darin enthalten sind aber keine Strafanzeigen, die gegen Beamte in Ausübung ihres Dienstes etwa von Betroffenen von Polizeigewalt gestellt wurden.

In der Anfrage hatte sich die innenpolitische Sprecherin der Gruppe auch nach Verfahren gegen Mitarbeiter des Bundeskriminalamts (BKA) erkundigt. 2023 und 2024 gab es dort keine Strafverfahren, aber 15 arbeitsrechtliche, acht Disziplinarverfahren. Diese betrafen den Verdacht auf fahrlässige Schussabgabe, Verlust von Munition oder Dienstausrüstung, unberechtigte Abfrage von Daten oder sexuelle Belästigung. Hinzu kamen mehrere interne Ermittlungen, die aber nicht in Disziplinarverfahren mündeten.

In fünf Fällen bestand bei BKA-Beamten der Anfangsverdacht menschenfeindlicher oder verfassungsfeindlicher Äußerungen oder Handlungen, wobei sich der Vorwurf nur in zwei Fällen erhärtete. Zehn Verfahren wurden bereits eingestellt, darunter auch eines wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Bei den im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bei der Bundespolizei eingeleiteten und bis 12. Juli abgeschlossenen Verfahren bestand in 34 Fällen der Anfangsverdacht rassistischer, antisemitischer, sexistischer, homophober sowie sonstiger menschenfeindlicher oder verfassungsfeindlicher Äußerungen oder Handlungen oder die Teilnahme daran. Beim Zoll, dessen Aufsichtsbehörde das Finanzministerium ist, wurden keine derartigen Fälle verzeichnet.

Derzeit verfügt die Bundespolizei über rund 50 600 Beamte, fast genauso viele arbeiten beim Zoll. Das BKA beschäftigt 8100 Mitarbeiter, davon etwa die Hälfte Kriminalbeamte. Dazu verweist das Innenministerium in seiner Antwort auf ein aus seiner Sicht geringes Verhältnis von Ermittlungen und Anzahl der Beschäftigten. Eine »überwältigende Mehrheit« aller Bundesbeamten verhalte sich »rechtstreu und integer«, während sich »extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle« auf wenige Personen beschränkten. Mit dem im April geänderten Bundesdisziplinargesetz könnten Verstöße überdies konsequenter geahndet werden.

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