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»Compact« darf vorerst wieder erscheinen

Dem extrem rechten Magazin können Auflagen erteilt werden bis zur endgültigen Entscheidung

»Compact« darf wieder erscheinen, bis das Bundesverwaltungsgericht im Hauptverfahren entschieden hat.
»Compact« darf wieder erscheinen, bis das Bundesverwaltungsgericht im Hauptverfahren entschieden hat.

Am Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekannt gegeben, dass es einer Klage des »Compact«-Magazins in Teilen stattgegeben hat. Die Betreiber des Magazins hatten gegen das Verbot geklagt und gefordert, dass sie ihr Magazin bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren weiter herausgeben können. Diese Möglichkeit räumt das Gericht dem extrem rechten Magazin nun ein.

Am 16. Juli hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser »Compact« verboten. Die Geschäftsräume und auch die Wohnungen der Betreiber*innen des Magazins und des zugehörigen Videokanals wurden durchsucht. Faeser begründete das Verbot damit, dass »Compact« Menschen herabwürdige, antisemitische Hetze verbreite, zum Umsturz aufrufe und das Magazin ein zentraler Akteur der Neuen Rechten sei.

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Auf das Verbot folgten breite Diskussionen, ob man gegen eine Firma, die ein Magazin betreibt, mit Mitteln des Vereinsrechts vorgehen dürfe. Auch die Frage, ob die Maßnahme ein zu großer Eingriff in die Pressefreiheit ist, wurde debattiert. Aus dem Lager der Corona-Leugner und Querdenker wurde »Compact« mit einem »Näncy« genannten Ersatzprodukt unterstützt. Es enthielt die Texte der geplanten August-Ausgabe des Magazins.

Das Bundesverwaltungsgericht hält es grundsätzlich für möglich, gegen die Betreiber-GmbH von »Compact« vereinsrechtlich vorzugehen. Auch die Pressefreiheit spreche nicht dagegen. Auch sieht das Gericht »Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde« und eine »kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen«. Dem müsse man aber entgegenstellen, dass das Magazin mit Blick auf Presse- und Meinungsfreiheit aus »in weiten Teilen nicht zu beanstandenden« Beiträgen bestehe. Es sei demnach fraglich, ob die verfassungsfeindlichen Inhalte überwiegen und ob es nicht mildere Mittel als ein Verbot gäbe. Das Gericht nennt Versammlungsverbote und medienrechtliche Schritte als Beispiele.

Im Klartext bedeutet das: Das Gericht ist sich nicht sicher, ob »Compact« verboten bleibt. Es musste also abwägen, wie mit dem Magazin bis zur Entscheidung im Hauptverfahren, das mehrere Jahre dauern kann, umzugehen ist. Dabei sei das Interesse der Betreiber, ihr Angebot fortzusetzen, wegen der Meinungs- und Pressefreiheit höher zu bewerten als das Interesse der Allgemeinheit an einem Verbot.

Ein Freifahrtschein für »Compact« ist die Entscheidung jedoch nicht. In der Mitteilung des Gerichts heißt es, das Innenministerium könne unter nicht näher benannten »Maßgaben« weiter gegen das Magazin vorgehen. Extra benennt das Gericht beschlagnahmte Beweismittel, die in den Sicherheitsbehörden weiter ausgewertet werden dürfen.

Ob es also schon im September wieder ein gedrucktes »Compact«-Magazin geben wird, bleibt fraglich. Magazin-Betreiber Jürgen Elsässer feierte in den sozialen Medien einen »Sieg« gegen die »Diktatorin« Nancy Faeser. Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, der die Innenministerin aufgefordert hatte zurückzutreten, schrieb auf der Plattform X: »Frau Faeser sollte jetzt in sich gehen und sich überlegen, ob sie weiter Wahlkampf für die AfD machen will.«

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