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Faeser verteidigt Verbot von Compact
AfD feiert Jürgen Elsässer als Kämpfer für Pressefreiheit
Am Tag, nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, das Verbot des extrem rechten Magazins »Compact« teilweise bis zur Entscheidung im Hauptverfahren auszusetzen, kochen die Debatten über die Folgen der Entscheidung hoch.
Besonders in der Kritik steht Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Schon nachdem sie das Verbot ausgesprochen hatte, war der Sozialdemokratin vorgeworfen worden, über das Ziel hinauszuschießen und die Presse- und Meinungsfreiheit nicht ausreichend zu beachten. »Die Eilentscheidung gegen das ›Compact‹-Verbot wirft ein verheerendes Licht auf die Sachkompetenz von Frau Faeser«, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Alexander Hoffmann, der Nachrichtenagentur dpa. Mit diesem »Etappensieg für ein rechtsextremistisches Magazin« habe Faeser dem Schutz der Demokratie »einen Bärendienst erwiesen«. Hoffmann forderte die Innenministerin auf zu erklären, wie das Bundesinnenministerium juristisch zu so einer Fehleinschätzung gekommen sei. Thorsten Frei (CDU), Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, sagte dem »Spiegel«: »Die Ministerin hätte den alten Grundsatz beherzigen sollen, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht.«
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Auch aus den Reihen der Ampelfraktion gibt es Kritik. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle nannte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts »peinlich für das Bundesinnenministerium«. »Compact« könne sich nun als Opfer darstellen. »Das hätte dem Bundesinnenministerium nicht passieren dürfen«, sagte Kuhle dem »Spiegel«.
Faeser selbst verteidigte die Maßnahme. »Das Grundgesetz sieht ja das Instrument des Vereinsverbots ausdrücklich vor, um die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen«, sagte sie bei einem Termin am Berliner Ostbahnhof. Wegen der Bedrohungslage sei es wichtig, auch solche Mittel anzuwenden, erklärte die Innenministerin. Im Hauptverfahren hofft sie, Recht zu bekommen. »In unserem Handeln gegenüber Verfassungsfeinden werden wir keinesfalls nachlassen.« Faeser erklärte, dass es gut sei, wenn Verbote gerichtlich überprüft werden. Das gehöre zum Rechtsstaat. In der Vergangenheit habe das Bundesinnenministerium Vereinigungen auch gerichtsfest verboten. Jetzt habe man »in Teilen mal verloren«, das sei ein »ganz normaler Vorgang«.
Ganz und gar nicht als normal bewertet Jürgen Elsässer, Chef des Magazins »Compact«, das Verbot. Am Donnerstag genoss er seinen »Sieg« vor dem Bundesverwaltungsgericht gleich bei zwei Pressekonferenzen. Erst in Berlin und am Nachmittag, als Gast der AfD-Landtagsfraktion im Potsdamer Landtag, warf er mit Superlativen nur so um sich. Der David habe gegen den Goliath gewonnen. Für die Pressefreiheit in Deutschland habe das Bundesverwaltungsgericht die wichtigste Entscheidung seit der »Spiegel«-Affäre 1962 getroffen, so Elsässer. Damals war Franz-Josef Strauß zurückgetreten. Der extrem rechte Ideologe Elsässer will nun beobachten, welche »Konsequenzen« für Bundesinnenministerin Faeser folgen. »Schockiert« gab er sich über das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Von dort habe es keinerlei Solidarisierung gegeben, für ihn ein Hinweis, dass das BSW mehr »Altpartei« sei, als er erwartet habe.
Freuen konnte sich Elsässer über seine Gastgeber von der brandenburgischen AfD. Hans-Christoph Berndt, Spitzenkandidat bei den anstehenden Landtagswahlen, nannte den Verfassungsschutz eine »Gefahr für die Demokratie«. Die Landesregierung agiere genauso ideologisch wie die Bundesregierung. Zurücktreten müsse dort aber niemand mehr, bald werde ja die AfD stärkste Kraft im Bundesland, erklärte Berndt im Wahlkampfmodus.
Der dritte AfD-Mann auf dem Podium in Potsdam war Laurens Nothdurft. Der Ortsbürgermeister von Roßlau in Sachen-Anhalt gehörte zum Anwaltsteam, das »Compact« vor dem Bundesverwaltungsgericht vertrat. Nothdurft kennt sich mit Verboten aus. Er war Mitglied der 2009 verbotenen völkisch-nationalistischen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ). Auf dem Potsdamer Podium berichtete Nothdurft nun darüber, wie das Eilverfahren gelaufen war und welche Schritte noch zu tun sind. Alles, was bei »Compact« beschlagnahmt wurde, liegt nämlich noch bei den Behörden. Zurzeit habe man nicht einmal Schreibtische, wann das Magazin wieder regulär produziert werden könne, sei unklar. Im Moment verfügt »Compact« nicht einmal über die eigene Abo-Datenbank. Als Erstes soll es nun wieder Videoformate geben.
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