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Hauptstadtzulage für freie Träger: Der Ball liegt beim Senat
Tarifvereinbarung der Länder sieht Hauptstadtzulage für freie Träger nicht vor, nun kann sich der Senat glaubwürdig machen
Letzten Donnerstag im Abgeordnetenhaus: Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) schwört das Plenum gegen den bevorstehenden – mittlerweile verbotenen – Kita-Streik ein. Ein Argument: Beschäftigte der Eigenbetriebe und solche von freien Trägern würden durch einen Tarifabschluss ungleich behandelt, da Entlastungen nur für Erzieher*innen an landeseigenen Kitas gelten sollen.
»Ich werde es nicht zulassen, dass wir die Kita-Landschaft weiter spalten«, sagte Günther-Wünsch. »Das hat in der Vergangenheit stattgefunden mit der Hauptstadtzulage, das wird es bei mir nicht geben.«
Die Hauptstadtzulage ist eine tarifliche Vereinbarung, die Landesbeschäftigten in Berlin aufgrund hoher Lebenskosten 150 Euro zusätzliches Bruttogehalt gewährt. Bisher galt dies nur für Beschäftigte, die direkt in Landesbetrieben angestellt waren, aber nicht für all jene, die nur mittelbar Leistungen für das Land erbringen, also Hochschulen oder eben freie – häufig soziale – Träger.
Hatte der Senat Anfang des Jahres noch zugesichert, dass auch freie Träger unter die Hauptstadtzulage fallen, war er kurz darauf zurückgerudert. Man müsse erst die »Redaktionsverhandlungen« abwarten. Diese sind nun abgeschlossen, noch unter Gremienvorbehalt. Verdi hat bereits eine Tarifinfo herausgegeben. Demnach sei es gelungen, für Hochschulen und Museen die Zulage im TV-L zu vereinbaren. Nicht aber für freie Träger. Diese würden per Haustarifvertrag den TV-L nur anwenden. Entschädigt würden sie dafür vom Land. Eine gute Möglichkeit für Günther-Wünsch und Senat, den Einkommensspalt zu schließen. Andernfalls könnte man annehmen, die Senatorin argumentiere nach Wetterlage.
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