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Die Kündigungswelle beim Asta der Universität Potsdam wird teuer
Der Asta der Uni Potsdam bietet gekündigten Mitarbeitern hohe Abfindungen an
An der Universität Potsdam tobt ein Konflikt, der noch richtig ins Geld gehen könnte. Das legt ein Abfindungsangebot des Allgemeinen Studierenden Ausschusses (Asta) der Universität Potsdam an eine*n seiner ehemaligen Mitarbeiter*innen nahe. Ein entsprechender Güte-Termin fand am Dienstagvormittag am Arbeitsgericht Potsdam statt. Demnach sei der Asta bereit, drei Bruttomonatsgehälter in Höhe von 4500 Euro zu bezahlen, sofern der im studentischen Kulturzentrum (Kuze) Beschäftigte, den Rechtsstreit für beendet erklärt und von einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses absehen würde. Die Kündigung würde zudem erst ab 31. Januar 2025 wirksam, der Kläger bis dahin weiterbezahlt.
»Es gab konkrete Pläne, den Vorstand abzusetzen und die Arbeit des Asta bewusst zu sabotieren«, begründet der Asta die Kündigung von elf seiner 14 Mitarbeiter*innen. Solche Angriffe richteten sich gegen die Studierendenschaft. Dem vorangegangen war eine Erklärung des Asta, wonach der Personalrat aufgelöst sei.
»Wenn wir das Angebot auf uns alle anwenden, reden wir vielleicht von 50 000 bis 60 000 Euro, die die Kündigungswelle insgesamt kosten könnte«, rechnet Konstantin Streich nach der kurzen Güteverhandlung vor. Dabei ist es üblich, die Abfindungshöhe an die Beschäftigungsdauer anzupassen. Und Streich, der als Ersatzmitglied in den Personalrat gewählt wurde, sagt, »der ehemalige Kollege war gerade mal ein gutes Jahr beim Asta beschäftigt«. »Wenn ich die Berechnung auf mich übertrage, wären das allein 45 000 Euro«, spekuliert Atari Ermler. Auf sie entfielen bei der Personalratswahl die meisten Stimmen, wodurch sie das einzige Hauptmitglied in dem Gremium war. Streich und Ermler, die das Verfahren ihres ehemaligen Kollegen am Dienstag beobachteten, wurden ebenfalls vom Asta gekündigt. Streich ist Rechtsanwalt. Im Kuze bot er Beratungen unter anderem zu Bafög- und Sozialrecht an, zunächst ab 2014 selbstständig und ab 2018 mit Arbeitsvertrag. Seine ehemalige Kollegin Ermler war seit 2007 als Leiterin des Asta-Büros am Neuen Palais angestellt.
Die Rechtmäßigkeit der Kündigung war vor Gericht zunächst kein Thema. Die Rechtsanwältin des Asta, Felicitas Kneip, kam dem mit dem genannten Vergleichsangebot zuvor. Jörg Reichel, Vertretungsanwalt des klagenden ehemaligen Asta-Mitarbeiters, nahm das Angebot unter der Bedingung einer zweiwöchigen Widerrufsfrist an. Wie er »nd« mitteilte, sei der Vergleich eher pro forma geschlossen worden. Der eigentliche Anwalt müsse mit seinem Mandanten das Angebot prüfen und es entweder annehmen oder eben in die zweite Instanz gehen.
»Wenn wir das Angebot auf uns alle anwenden, reden wir vielleicht von 50 000 bis 60 000 Euro, die die Kündigungswelle insgesamt kosten könnte.«
Konstantin Streich
Ehemaliger Mitarbeiter des Asta
Konstantin Streich, der im Kuze bis vor Kurzem noch die Rechtsberatung angeboten hatte, klagt ebenfalls auf Wiedereinstellung. Der für ihn ebenfalls für Dienstag angesetzte Gütetermin sei jedoch im beidseitigen Einverständnis zunächst aufgehoben worden, da der Asta ebenfalls ein Vergleichsangebot unterbreitet habe. Das Angebot belaufe sich auf ebenfalls drei Bruttomonatsgehälter, teilte Streichs Anwalt Jörg Schindler »nd« mit. »Offenbar will man im Asta Studierendengelder dafür einsetzen, bestimmte Personen und bestimmte Angebote loszuwerden«, sagt Schindler, der in dem Konflikt noch fünf weitere Gekündigte vertritt.
Indirekt geht es in dem Kündigungsschutzverfahren auch um die Frage, ob dem Asta tatsächlich »keine Personalratsfähigkeit zukommt«, wie es die Rechtsdezernentin der Universität in einer rechtsaufsichtlichen »Vorab-Prüfung« Anfang September auf Anfrage des Asta mitteilte. Demnach sei der Asta keine Dienststelle des Landes, da er über keine*n Leiter*in mit eigenem Entscheidungsspielraum in bedeutenden personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten verfüge. Aber: »Es gab keine Handlungsanweisung«, sagt Atari Ermler, die ehemalige Büroleiterin des Asta »nd«. Statt einfach Fakten zu schaffen, hätte der Asta bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Personalrats, dies per Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht prüfen lassen können.
Aus einer E-Mail, die »nd« vorliegt, geht hervor, dass im Mai 2023 der Asta selbst eine »Personalversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes« für einen Personalrat einberufen hat. Nun, anderthalb Jahre später, sind die gewählten Streich und Ermler ebenso gekündigt, wie das zweite Ersatzmitglied des Personalrats. »Ich fühle mich aus der Reserve gelockt«, sagt Streich. Laut Anwalt Schindler argumentiert der Asta, dass zum Zeitpunkt der Kündigungen kein Personalrat bestanden habe. Sollte sich dies als falsch herausstellen, wären die Kündigungen allesamt unwirksam, denn dann hätte der Personalrat hierzu angehört werden müssen.
Die Stellen der Gekündigten seien unterdessen wieder ausgeschrieben, sagt Ermler. »Hier werden Parallelstrukturen mit Honorarkräften aufgebaut.« Ein Vertreter der Gewerkschaft Freie Arbeiter*innen Union (FAU) Potsdam weist auf das prekarisierende Moment dieses Beschäftigtenaustauschs hin. Honorarkräften könne man sich eben noch leichter entledigen. Um Renten- und Krankenversicherung müssten sie sich selbst kümmern.
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Die FAU Potsdam bietet in den Räumen des Kuze eine gewerkschaftliche Beratung an. Gemeinsam mit anderen Nutzer*innen der Räumlichkeiten haben sie letzte Woche in einem offenen Brief den »Referent*innenentwurf für eine ›Ordnung zur Nutzung des KuZe‹« kritisiert, den der Asta auf seiner Sitzung am 5. November verabschiedet habe. »Der Entwurf sieht die Abschaffung der Selbstverwaltung des Kulturzentrums vor.« Die Nutzer*innen betrachten den Entwurf als nicht umsetzbar sowie satzungswidrig und lehnen ihn grundsätzlich ab.
Der Asta ließ eine Anfrage von »nd« unbeantwortet. Die Universität selbst wollte sich zu den »laufenden Rechtsstreitigkeiten« und »rechtsaufsichtlichen Angelegenheiten« nicht äußern, stehe aber für eine Vermittlung zwischen den Streitparteien weiterhin bereit.
Am Arbeitsgericht Potsdam sind die nächsten Gerichtstermine für den 3. Dezember angesetzt.
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