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Bürgergeld-Klage abgewiesen

Thomas Wasilewski wehrt sich und will eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Thomas Wasilewski am Montagmorgen vor dem Sozialgericht Düsseldorf.
Thomas Wasilewski am Montagmorgen vor dem Sozialgericht Düsseldorf.

Thomas Wasilewski klingt am Montagmittag alles andere als entmutigt. Dabei hat er am Vormittag einen wichtigen Gerichtsprozess verloren. Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage der fünfköpfigen Familie Wasilewski gegen die Höhe der Hartz-IV-Zahlungen in der Corona-Pandemie abgelehnt. Für Thomas Wasilewski ist das kein Grund zu Resignation. Die Klage seiner Familie ist als Musterklage angelegt. Das Ziel ist eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht.

In der Corona-Pandemie hatten die Wasilewskis erlebt, wie die Grundsicherung immer weniger zum Leben reichte. Thomas Wasilewski schrieb hunderten Politiker*innen. Viele reagierten gar nicht, andere mit Musterschreiben. Die Linke brachte Wasilewski mit den Sozialverbänden VdK und SOVD zusammen. Sie unterstützen die Familie bei einer Musterklage gegen die mangelnde Anpassung der Regelleistungen während der Corona-Pandemie.

Eine erste Entscheidung in dem Verfahren gab es im Frühjahr 2023 beim Sozialgericht Düsseldorf. Das Gericht lehnte die Klage ab. Die Begründung: Die Sätze seien angemessen, Gering- und Normalverdiener erwirtschafteten nicht viel mehr. Würde die Grundsicherung angehoben, gäbe es die Gefahr, dass »breite Schichten der Bevölkerung ihre Arbeit aufgeben und von Sozialleistungen leben wollen«.

Am Montag endete die Berufungsverhandlung vor dem Düsseldorfer Sozialgericht mit demselben Ergebnis. Die Klage wurde abgewiesen, diesmal allerdings mit einer anderen Begründung. Das Sozialgericht verwies diesmal darauf, dass im Bürgergeld Ansparbeträge von je 30 Euro pro Monat vorgesehen sind. Auf Rücklagen daraus hätten die Wasilewskis bis zur Anpassung des Bürgergelds zurückgreifen sollen. Gründe, an der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze zu zweifeln, sah das Gericht auch nicht. Für Thomas Wasilewski ist die Begründung der Entscheidung »realitätsfern«. Er hält es für eine »Illusion«, dass »ein Bürgergeldempfänger irgendwo einen Sparstrumpf hat, den er sich mit den Ansparbeträgen gefüllt hat«. Zumal diese Gelder eigentlich dafür da sein sollen, größere Anschaffungen wie etwa einen neuen Kühlschrank zu finanzieren.

Mit dem Sozialgericht Düsseldorf sind die Wasilewskis jetzt durch. Die nächste Instanz ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. »Bis zum Bundesverfassungsgericht ist es noch ein langer, steiniger Weg«, sagt Thomas Wasilewski. Er will diesen Weg gehen und sich auch weiter für Gerechtigkeit einsetzen. In den vergangenen Monaten trat er im Fernsehen und bei Konferenzen auf.

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