Elterngeld nicht für Flüchtlinge
Karlsruhe lehnt Prüfung der entsprechenden gesetzlichen Regelung ab
Das Bundesverfassungsgericht hat den Ausschluss langjährig in Deutschland lebender Flüchtlinge vom Elterngeld nicht beanstandet. Es wies eine Überprüfung der entsprechenden gesetzlichen Regelung ab. Das Bundessozialgericht hatte den obersten Richtern vor einem Jahr diese Frage vorgelegt. Es habe jedoch den Verdacht einer verfassungswidrigen Benachteiligung nicht hinreichend belegt, befanden die Karlsruher Richter in einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss. Grundlage ist der Fall einer alleinerziehenden Frau aus Jugoslawien, die in Deutschland aufgewachsen ist und erfolglos Elterngeld für das erste Lebensjahr ihrer Tochter beantragt hatte. 1992 war sie im Alter von vier Jahren mit ihren Eltern vor dem Krieg nach Deutschland geflüchtet und lebt seitdem ununterbrochen hier. Nach einer »Altfallregelung« erhielt sie 2007 ein Bleiberecht auf Probe. Mit diesem neu eingeführten Aufenthaltstitel wollte die Bundesregierung »dem Bedürfnis der seit Jahren im Bundesgebiet geduldeten und hier integrierten Ausländer nach einer dauerhaften Perspektive in Deutschland Rechnung« tragen. Vom Bezug des Elterngeldes sind sie dennoch ausgeschlossen.
Pro Asyl bedauerte am Freitag, dass es zu keiner Entscheidung in der Sache gekommen ist. Erst im Sommer habe das Bundesverfassungsgericht für eine ähnliche Gruppe klargestellt, dass Migranten mit einem humanitären Aufenthaltsrecht ein Recht auf Gleichbehandlung haben, wenn sie eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben, erklärte Marei Pelzer gegenüber »nd«. Sie sieht nun die Politik gefordert, die gesetzliche Diskriminierung zu beenden.
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