Unternehmen klagen vor Gericht
Rundfunkbeitrag
Die Verfassungsgerichtshöfe (VGH) in Rheinland-Pfalz und Bayern entscheiden in dieser Woche über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob das Finanzierungsmodell für öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehsender Grundrechte wie die Handlungsfreiheit oder den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Zunächst urteilen am Dienstag die Richter in Koblenz über die Verfassungsbeschwerde einer Straßenbaufirma. Am Donnerstag will dann der bayerische VGH in München seine Entscheidung verkünden. Dort hatte eine Drogeriekette Popularklage erhoben.
Der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form gilt seit 2013. Kam es früher auf die Zahl der tatsächlich vorhandenen Radio- und Fernsehgeräte an, richtet sich die Höhe bei Unternehmen nun unter anderem nach der Menge der Beschäftigten, der Betriebsstätten und der Firmenfahrzeuge. Vor allem Unternehmen mit vielen Filialen oder einem großen Fuhrpark sehen sich dadurch zu Unrecht belastet.
Fraglich ist, wie sich die Entscheidungen der Verfassungsgerichte auf den Rundfunkbeitrag auswirken können. Der Mainzer Medienrechtler Dieter Dörr warnte als Vertreter der rheinland-pfälzischen Regierung bereits vor einigen Monaten vor den möglichen Folgen. Sollte der Rundfunkbeitrag für rechtswidrig befunden werden, könne das Land den Staatsvertrag nicht alleine ändern, sondern müsse wohl den Staatsvertrag kündigen. Dies hätte jedoch gravierende Folgen für die Gesamtfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. dpa/nd
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