Gericht erklärt Frankreichs Burka-Verbot für rechtens

Straßburger Menschenrechts-Kammer sieht keine Verletzung der Grundrechte

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Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Verletzung der Grundrechte dar, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg. Es sei »legitim«, wenn der Staat mit solchen Maßnahmen die Voraussetzungen für ein »Zusammenleben« in der Gesellschaft wahren wolle.

Gegen das im April 2011 in Kraft getretene Gesetz hatte eine junge französische Muslimin geklagt. Sie sah mehrere ihrer in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechte verletzt, unter anderem die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit sowie die Achtung des Privat- und Familienlebens.

In Frankreich droht seit dem Jahr 2011 jeder Frau eine Geldbuße von 150 Euro, die auf der Straße und auf anderen öffentlichen Plätzen den Ganzkörperschleier Burka oder den Gesichtsschleier Nikab trägt. Das Gesetz richtet sich allerdings nicht explizit gegen Burka und Nikab, sondern gegen jede Art der Vermummung in der Öffentlichkeit. Im Nachbarland Belgien gilt ebenfalls seit dem Jahr 2011 ein Burka-Verbot. AFP/nd

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