Der 38-Jährige hatte erst am Dienstag milderes Urteil wegen Blockade von Naziaufmarsch 2011 erhalten / Erneut Kritik an »haarsträubenden Ermittlungsmethoden der Dresdener Polizei«
4050 Euro Buße statt 22 Monate Haft / Gericht milderte Richterspruch aus erster Instanz deutlich ab / Verteidiger Ulrich von Klinggräff wirft Polizisten »Stimmungsmache« vor
Grund für Verschiebung ein neues Tonspurgutachten, das der Verteidung sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt wurde / Unterstützer: Dresdner Justiz arbeitsunfähig