Der Vorgang ist ungewöhnlich: Vergleichen Arbeitnehmer Äußerungen ihres Chefs mit der NS-Zeit, begründet dies nicht immer eine fristlose Kündigung. Denn eine langjährige, unbeanstandete Beschäftigung kann den Arbeitsplatz noch retten. So jedenfalls entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt vor längerer Zeit in einem Leitsatzurteil.