Kündigung

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Sparkasse kündigt Sparern

Finanzinstitute wollen Kunden mit gut verzinsten langfristigen Anlageverträgen loswerden - einige wehren sich nun vor Gericht

Hermannus Pfeiffer
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Frau mit totem Fötus darf nicht gekündigt werden

Ein Arbeitgeber darf einer schwangeren Frau mit einem abgestorbenen Fötus im Leib nicht kündigen. Denn ist das Kind noch nicht von der Mutter getrennt, greift das Mutterschutzgesetz, urteilte am 12. Dezember 2013 das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az. 8 AZR 838/12). Eine Kündigung stelle eine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts dar.

Zweifelhafte Kündigungen

Mit laut Anwältin rechtswidrigen Mitteln sollen Mieter aus günstigen Wohnungen vertrieben werden

Rainer Balcerowiak