Die Lebensversicherer leiden unter den Niedrigzinsen. Das bekommen die Kunden deutlich zu spüren. Die Bundesregierung will die Branche nun stabilisieren.
Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2012 erneut entschieden, dass bestimmte Klauseln in Kapitallebensversicherungsverträgen zu Rückkaufswerten, Stornoabzügen sowie zur Verrechnung von Abschlusskosten ungültig sind (Az. IV 201/10).