Der Verfassungsgerichtshof sieht die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses nicht als verfassungswidrig an. Der Präsident des Landesparlaments begrüßte das Urteil.
Eine Klage von 14 Parlamentariern der Partei wurde am Mittwoch erstmals vor dem Berliner Verfassungsgericht verhandelt. Das Urteil wollen die Richter am 15. Januar 2014 verkünden.