Gericht: Islamverbände sind keine Religionsgemeinschaften

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Münster. Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat erfüllen einem Gerichtsurteil zufolge nicht die Voraussetzung, um als Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes anerkannt zu werden. Damit hätten sie auch keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag (AZ: 19 A 997/02). Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat wollen, dass der 2012 eingeführte Islamunterricht in NRW durch ein ordentliches Schulfach ersetzt wird. Der Modellversuch ist vorerst bis 2019 befristet. Von einem Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes unterscheidet sich der Unterricht dadurch, dass nicht eine Religionsgemeinschaft seine Lehrinhalte bestimmt, sondern ein achtköpfiger Beirat. Das Gremium besteht zur Hälfte aus Vertretern, die das Schulministerium des Landes im Einvernehmen mit den islamischen Organisationen bestimmt. epd/nd

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