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Gewalt in den eigenen vier Wänden
Statistik zeigt Vielzahl von Übergriffen gegen Frauen
Anlässlich des internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen, dem 25. November, veröffentlichte die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) die »Kriminalstatistische Auswertung zu Partnerschaftsgewalt 2017« des Bundeskriminalamtes. Insgesamt wurden 138.893 Opfer ihrer Partner oder Ex-Partner. Rund 82 Prozent der Betroffenen sind Frauen. Fast die Hälfte von ihnen lebt mit den Tätern in einem gemeinsamen Haushalt. 147 Frauen starben 2017 durch die Gewalt ihrer Partner oder Ex-Partner. Das heißt, dass mindestens jeden dritten Tag im Jahr eine Frau an den Folgen partnerschaftlicher Gewalt stirbt.
Giffey sagt: »Die Zahlen sind schockierend, denn sie zeigen: Für viele Frauen ist das eigene Zuhause ein gefährlicher Ort - ein Ort, an dem Angst herrscht.« Dabei geht die Polizei weiterhin davon aus, dass die Dunkelziffer enorm hoch ist und sich lediglich rund 20 Prozent der Betroffenen überhaupt melden.
Mit der Öffentlichkeitskampagne »Aber jetzt rede ich« will das Ministerium zusammen mit dem Hilfetelefon »Gewalt gegen Frauen« mehr Betroffene ermutigen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt und besteht seit 2013. Außerdem trifft sich Ende November zum ersten Mal ein Runder Tisch von Bund, Ländern und Kommunen, um Gegenmaßnahmen aufeinander abgestimmt zu erarbeiten. Daran teilnehmen wird auch eine Vertreterin der »Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser« (ZIF).
Die Frauenhäuser sind seit über 40 Jahren Anlaufstelle und sicherer Ort für von Gewalt betroffene Frauen. Auf Nachfrage des »nd« bemängelt Sylvia Haller, Mitarbeiterin des ZIF, dass die Verbesserungen für die Einrichtungen, die im Koalitionsvertrag festgelegt sind, bislang nicht umgesetzt wurden. Außerdem erhofft sie sich langfristig eine bundesweit einheitliche Regelung der Finanzierung: »Das ZIF würde es begrüßen, wenn der Flickenteppich der Platzfinanzierung endlich ein Ende hätte.«
Bislang ist die Förderung Ländersache und wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Frauen, die einen Platz im Frauenhaus wollen, müssen Kosten für den Platz selbst finanzieren. Das können zwischen 1000 und 6000 Euro monatlich sein. Das ZIF fordert daher eine einzelfallunabhängige Finanzierung. Dennoch fehlen Plätze. Das ZIF, das sich an der Istanbulkonvention orientiert, geht davon aus, dass 14 629 Plätze bundesweit in Frauenhäusern fehlen. Der Gesamtbedarf in Deutschland ist ihren Angaben zufolge bislang nur zu einem Drittel gedeckt. Was außerdem nicht klar aus der Statistik herauszulesen ist, bemängelt Haller, wie viele Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind. Sie merkt an: »Auch hier hilft die Istanbulkonvention weiter, die in Artikel 26 besagt, dass auch Kinder, die Zeug*innen der Gewalt sind einen eigenständigen Hilfebedarf haben.«
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