Anspruch als Wohltat verkauft

Bundestag beschließt «Starke-Familien-Gesetz». Scharfe Kritik von Linkspartei und Grünen

Zwei Millionen Kinder leben in Deutschland in sogenannten Bedarfsgemeinschaften, also von Hartz IV und damit unter dem Existenzminimum. Das jedenfalls hat das Bundesverfassungsgericht 2010 mit Blick auf die Regelsätze für Kinder festgestellt. Die Änderungen an bestehenden Regularien, die der Bundestag am Donnerstag unter dem Titel «Starke-Familien-Gesetz» beschlossen hat, ändern daran im Grundsatz nichts.

Karlsruhe hatte der Bundesregierung seinerzeit ausdrücklich aufgegeben, die Sozialleistungen für Kinder zu erhöhen. Stattdessen entwickelte das damals von Ursula von der Leyen (CDU) geführte Familienministerium das 2011 beschlossene «Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Danach können Eltern Zuschüsse für Schulmaterial, Vereinsmitgliedschaften, Nachhilfe, das Mittagessen und Monatstickets in aufwendigen Verfahren beantragen.

Folgerichtig werden sie bis heute nur von acht (Nachhilfe) bis 30 Prozent (Essen) der Berechtigten in Anspruch genommen, wie der LINKE-Abgeordnete Norbert Müller vorrechnete. Mit dem BuT sei ein »bürokratisches Monster erschaffen« worden, um Familien von der Inanspruchnahme abzuschrecken, kritisierte er. So komme es zu einer »systematischen Unterdeckung des Existenzminimums«, sagte der Politiker.

Demgegenüber lobten Familienministerin Katharina Giffey und Sozialminister Hubertus Heil (beide SPD) das von ihnen eingebrachte Gesetzespaket in den höchsten Tönen. Abgeordnete der Regierungsparteien hoben hervor, dass damit »Leistungsbereitschaft« gefördert werde. Denn Eltern, die mehr arbeiten und dadurch etwas mehr Geld zur Verfügung haben, sollen künftig nicht sofort den kompletten Kinderzuschuss für Geringverdiener verlieren.

Das »Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern« hat zwei Komponenten. Einerseits wird der Kinderzuschlag zum 1. Juli von 170 auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht. Zudem reduziert sich diese Leistung, die Geringverdienern zusätzlich zum Kindergeld gewährt wird, ab Januar 2020 nur noch schrittweise, wenn die Eltern mehr Geld verdienen. Bislang fiel sie bei Überschreiten der geltenden Einkommensobergrenze sofort komplett weg. Darüber hinaus soll der Unterhalt, den geschiedene Partner für ihre Kinder zahlen, bis zu einer Höhe von 100 Euro nicht mehr voll auf diese Leistung angerechnet werden, sondern nur noch zu 45 Prozent. Laut Regierung könnten dadurch bis zu 100 000 Kinder mehr den Zuschlag bekommen. Die Beantragung der Gelder soll außerdem unkomplizierter werden.

Die zweite Komponente des Pakets sind diverse Veränderungen am BuT zum 1. August. Demnach sollen die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kita und Schule sowie für Monatstickets für Kinder im Hartz-IV-Bezug entfallen. Außerdem soll es Geld für Nachhilfestunden künftig nicht erst bei »akuter Versetzungsgefahr« geben, sondern bereits bei weniger gravierenden Lernschwierigkeiten. Das sogenannte Schulstarterpaket für Ranzen und Schreibmaterial wird zum 1. August um 50 auf 150 Euro erhöht.

Nach Angaben von Giffey und Heil sollen bis zu vier Millionen Mädchen und Jungen von den Gesetzesänderungen profitieren: neben den Kindern im Sozialleistungsbezug diejenigen, deren Eltern wenig Geld verdienen und deshalb Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Bislang nehmen Letzteren nur 250 000 von 800 000 Berechtigten in Anspruch.

Grünen-Chefin Annalena Baerbock und Norbert Müller betonten, die Maßnahmen seien ein Schritt in die richtige Richtung, aber bei Weitem nicht ausreichend. Sie wiesen darauf hin, dass damit für arme Familien lediglich 1,3 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich ausgegeben werden, während allein für das Baukindergeld, von dem Familien mit mittlerem Einkommen profitieren, drei Milliarden zur Verfügung stehen. Zugleich werde der Mittelstand durch den Abbau des Solidaritätszuschlages um zehn Milliarden Euro jährlich entlastet. Das widerspreche der Aussage im Koalitionsvertrag, dass die Bekämpfung der Kinderarmut für die Regierung »oberste Priorität« habe, konstatierte Baerbock. Sie forderte die Einführung einer Kindergrundsicherung und die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags an alle Berechtigten.

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