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Stress im Job? Mach doch Yoga!
Entgelt und Arbeitszeit lassen sich gewerkschaftlich aushandeln – bei der Arbeitsdichte ist das schwierig
Als jüngst Erzieher, Jugendamtsmitarbeiter und Lehrer für bessere Bezahlung streikten, hörte man oft: Viel mehr noch sei die hohe Arbeitsbelastung ein Problem. Mehr Geld, das in dieser Tarifrunde der Länder erstritten wurde, bedeutet für eine wachsende Zahl der Angestellten deshalb vor allem, sich eine Verkürzung der Arbeitszeit leisten zu können: »Die Kollegen hoffen, mit weniger Unterricht das ganze Drumrum zu schaffen«, sagt Sibylle Jansen, eine Gesamtschullehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die ihren tatsächlichen Namen nicht preisgeben mag.
Das »ganze Drumrum« sind all die Aufgaben, die um das Fachliche wachsen. »Unsere Arbeit besteht immer mehr aus Problemgesprächen: mit Schülern, Eltern, Kollegen oder Ämtern.« Und die finden vor allem zwischen den Stunden oder nach der Schule statt. »Wir haben keine Pausen mehr«, sagt Jansen. »Wir müssen durchpowern. Das zieht über die Maßen Energie ab.«
Weniger Mitarbeiter müssen genauso viel schaffen. Dass man auf Pausen verzichtet oder Arbeit mit nach Hause nimmt, ist Anzeichen von Arbeitsverdichtung, die in vielen Branchen um sich greift und vor allem eines macht: kaputt und ratlos: Wie lässt sich nachweisen, dass das Pensum nicht zu schaffen ist?
Belastung, Druck und Stress
Objektive Kriterien für Arbeitsverdichtung gibt es kaum. Weniger Personal, das scheint irgendwie klar. Auch Überstunden sind ein untrügliches Zeichen, aber wie misst man Stress und Hetze in der normalen Arbeitszeit? Wer legt fest, wie schnell Regale eingeräumt, wie viele Mails an einem Tag geschrieben, Telefonate geführt, Schriftstücke bearbeitet werden können?
Untersuchungen zur Arbeitsintensität stützen sich auf subjektive Aussagen. Alle sechs Jahre fragt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 17 000 Erwerbstätige nach Termin- und Leistungsdruck, wie oft Verschiedenes gleichzeitig zu bearbeiten ist, wie oft sie bis an ihre Leistungsgrenzen gehen oder bei der Arbeit gestört werden. Die dabei gemessenen Anforderungen haben sich zuletzt auf relativ hohem Niveau eingependelt. Auffällig ist aber, dass immer mehr Beschäftigte sagen, sie fühlen sich von ihrer Arbeit übermäßig belastet. Gegenüber dem DGB gibt über die Hälfte der Beschäftigten an, sich gehetzt und unter steigendem Leistungsdruck zu fühlen. Ein Drittel sagt, in den letzten zwölf Monaten sei mehr Arbeit in der gleichen Zeit angefallen. Die Zunahme psychischer Erkrankungen durch Stress ist seit Langem nachgewiesen. Nach aktuellen Zahlen haben sie sich binnen zehn Jahren verdoppelt.
In der Industrie gab es einst die Stoppuhr - nicht immer schön, aber übersichtlich. Das Pensum wurde nach dem Zeitaufwand für die verschiedenen Arbeitsschritte bestimmt. »Greifwege« zwischen Beschäftigten und Werkstücken waren zentimetergenau erfasst. Alle Arbeit wurde zerlegt und detailliert beschrieben. Die Zeitvorgabe basierte dann auf einer »Normalleistung«, wobei das Übertreffen dieser Norm mit Geld belohnt wurde. Die Leistungsskala im Akkord war nach oben offen, aber Kollegen achteten darauf, sich nicht die Norm zu versauen.
Dieses starre Verfahren hatte den Vorteil, dass die Festlegung des Pensums von der Leistungsfähigkeit des Menschen und des Arbeitssystems ausging. »Die Stoppuhr steht für ein Leistungsmaß von unten«, sagt Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz beim Vorstand der IG Metall. »Heute erfolgt zumeist die Setzung von oben. Ausgangspunkt für das Arbeitspensum sind Renditeziel, Benchmarks oder Budgetvorgaben.« Es ist das Prinzip Rasenmäher. Sind aus Arbeitgebersicht die Kosten zu hoch oder die Renditen zu niedrig, wird die Leistungsanforderung erhöht oder das Personal verringert. Das führt zu Mehrarbeit - dass zu viel verlangt wird, fällt erst auf, wenn der Krankenstand wächst oder die Qualität sinkt.
Bremse, Steuer und Puffer
Der Betriebsrat darf zwar bei Überstunden mitreden, hat aber weder auf Arbeitsmenge noch Personalbemessung direkten Einfluss. Was also tun, wenn der Grund für Überstunden die Unterbesetzung ist? Was passiert, wenn die Entwicklung eines neuen Außenspiegels bis Jahresmitte fertig sein soll, aber einer krank wird oder die notwendige Software später zur Verfügung steht? »Das Projektende verschiebt sich in der Regel nicht«, so Gesundheitsschützer Scherbaum. Stattdessen müssen weniger Leute schneller mehr schaffen: »Das geht auf die Knochen.«
Für Rolf Schmucker, Leiter des DGB-Index »Gute Arbeit«, hat die Zunahme von Stress und psychischen Erkrankungen auch mit der Zunahme von indirekter Steuerung von Arbeit zu tun. Ist die Bezahlung nur noch an das Ergebnis gekoppelt wie bei Zielvereinbarungen, sind die Arbeitsbedingungen noch weniger greifbar. Die Sache ist ambivalent: Beschäftigte haben damit zwar mehr Handlungsspielraum, stehen aber unter dem Druck, wie vereinbart »zu liefern«. Sie sind daher oft »freiwillig« bereit, Schutzregeln wie Ruhepausen zu unterlaufen. »Unternehmerisches Risiko wird so auf den Einzelnen verlagert«, sagt Schmucker. Scheitern heißt dann individuelles Versagen.
Auch die Gesamtschullehrerin Jansen kennt das: Klagen über Arbeitsverdichtung führten oft zu der Empfehlung, sich im Zeitmanagement fortzubilden - oder Yoga zu machen: »Als wäre die Überlastung mein persönliches Defizit, weil ich mich nicht genug ausgeruht habe.«
»Das Problem wird immer drängender durch Digitalisierung und fortgesetzte Rationalisierung bei weiter verschärfter Konkurrenz«, sagt IG-Metall-Mann Scherbaum. »Wir müssen hier bremsend und steuernd eingreifen.« Nur ist noch gar nicht richtig klar, wo sich Steuer und Bremse befinden.
Mehr Möglichkeiten zur individuellen Arbeitszeitverkürzung, wie sie in jüngeren Jahren durchgesetzt wurden, helfen allein nur bedingt. Ohne Personalausgleich stapelt sich die Arbeit dann nur noch weiter oder bleibt an anderen hängen. Scherbaum mahnt: »Wir müssen uns nicht nur um Geld, Lärm oder Hitze, sondern auch um solche Arbeitsbedingungen kümmern wie Teamzusammensetzung oder technische Ausstattung.«
Rolf Schmucker rät Betriebsräten und Beschäftigten, bei der Bestimmung des Arbeitspensums auf Puffer zu drängen. Wenn es eng wird, müsste dann mehr Personal gestellt oder mehr Zeit eingeräumt werden. »Das könnte Stress und Druck rausnehmen.«
Betriebs- und Personalräte träumen von Mitbestimmung bei der Mitarbeiterzahl. Dafür müsste das Betriebsverfassungsgesetz geändert werden. Doch demnächst in dieses Heiligtum unternehmerischer Freiheit eingreifen zu können, ist unrealistisch. Praktikabler ist aus Gewerkschaftssicht ein gezielterer Einsatz vorhandener Instrumente. DGB-Referent Schmucker sieht den Hebel im Arbeits- und Gesundheitsschutz, wo Betriebsräte Arbeitsbedingungen durch »Gefährdungsbeurteilungen« beeinflussen können.
Auf dem Papier sind sie ein Instrument, mit dem körperliche Gefahren - seit 2013 explizit auch psychische Belastungen - für jeden Arbeitsplatz ermittelt werden können. Doch gewerkschaftlichen Gesundheitsschützern fallen sogleich Studien wie die der Hans-Böckler-Stiftung ein, wonach nicht einmal die Hälfte der Betriebe diesen Risikocheck durchführt, noch seltener mit Blick auf psychische Belastungen. Und auch wo diese gut dokumentiert sind - wie an Schulen in NRW -, ist die Erfahrung niederdrückend: »Daraus folgt nichts«, sagt Lehrerin Jansen. Vom Ministerium sei die lapidare Empfehlung gekommen, doch im Kollegium besser zu kooperieren, sich auszutauschen, Konzepte zu schreiben: »Aber wann sollen wir das eigentlich alles machen?«
Das Beispiel Charité
Dennoch kommen DGB, ver.di oder IG Metall immer wieder auf den Gesundheitsschutz als Mitbestimmungshebel zu sprechen. Viel anderes gibt es eben derzeit nicht. »Wir müssen die Gefährdungsbeurteilung stärker nutzen und das Bewusstsein dafür schärfen«, sagt Scherbaum. Das Instrument könne helfen, Überlastung aufzuzeigen und Arbeitgeber zu Verhandlungen über Abhilfe zu zwingen. Die IG Metall schaut mit Interesse auf die Berliner Klinik Charité, wo ver.di den Arbeitgeber tariflich verpflichten konnte, der Belastungssituation durch Personalbemessung sowie gegebenenfalls weitere Maßnahmen Rechnung zu tragen. In einer intensiveren Zusammenarbeit von Tarifpolitikern und Gesundheitsschützern in den Betrieben sieht Scherbaum »eine große Chance«.
Die Gewerkschaften fordern darüber hinaus gesetzliche Konkretisierungen, etwa eine Anti-Stress-Verordnung. Die IG Metall hat eine solche schon 2012 ausformuliert. »Die Auseinandersetzung kann nicht nur Betriebsräten oder den Sozialpartnern übertragen werden«, erklärt DGB-Experte Schmucker. Gesetzlich verbriefte Rechte gegen Arbeitsverdichtung brauche man schon, weil Tarifverträge vielerorts fehlen.
Linke und Grüne unterstützen die Idee. Sozialdemokraten starteten bereits mehrfach über den Bundesrat entsprechende Initiativen an die Adresse der Großen Koalition im Bund. Dort wird jedoch auf die Einbeziehung psychischer Belastungen in die im Arbeitsschutzgesetz genannten Gefährdungsfaktoren verwiesen. Das soll reichen.
Lehrern wie Sibylle Jansen bleibt also vorerst die vage Hoffnung, doch noch Gehör zu finden. Bis dahin werden sie weiter das tun, was für Menschen in verantwortungsvollen Jobs typisch ist: Retten, Einspringen, Auspowern.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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