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Einer prozessiert für alle gegen VW
Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig beginnt am Montag das erste Verfahren einer Musterfeststellungsklage
Ein »Meilenstein« sei erreicht worden, jubelte vor einem Jahr der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Künftig könne endlich »einer für alle klagen«. Es geht um die sogenannte Musterfeststellungsklage, einen in Deutschland neuen Rechtsweg. Als erster Fall kommt an diesem Montag »Diesel-Gate« vor Gericht. Der vzbv hatte bereits im November 2018 in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht - 446 000 Personen schlossen sich dieser an, wie das Bundesamt für Justiz in Bonn kürzlich mitteilte. Die Verbraucherschützer wollen mit der Musterklage feststellen lassen, dass VW Kunden im Dieselskandal »vorsätzlich und sittenwidrig« geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss.
Bislang musste jeder einzelne Verbraucher sein Recht einklagen - und verzichtete oft darauf, weil er sich in juristischen Dingen nicht ausreichend bewandert fühlte oder Aufwand, Kosten und den juristischen Kampf gegen ein schier übermächtiges Unternehmen scheute. Bei einer Musterfeststellungsklage reicht ein Verband stellvertretend für alle potenziell geschädigten Kunden Klage gegen ein Unternehmen ein. Dabei kann es um dubiose Extra-Gebühren für ein Girokonto, weit überzogene Mieterhöhungen oder eben falsche Emissionsangaben bei Dieselmotoren gehen.
Das Bundesjustizministerium hat insgesamt 78 klageberechtigte Verbände aufgelistet, darunter Verbraucherzentralen und Mietervereine, Umwelt- und Sozialverbände. Für eine Klage müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene in einem Register des Bundesamtes für Justiz im Internet einschreiben. Betroffene Kunden können sich noch bis zum Prozessbeginn registrieren und so verhindern, dass ihre Forderung verjährt. Werden die Voraussetzungen erfüllt, befasst sich ein Oberlandesgericht mit dem Fall. Dessen Entscheidung kann unter Umständen vor dem Bundesgerichtshof oder gar dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden. Bislang sind fünf Klagen anhängig.
Die endgültige Entscheidung ist für alle gleich gelagerten Fälle bindend. Gewinnt der Verband den Prozess, können alle im Klageregister eingetragenen Betroffenen danach ihren individuellen Schaden vor einem Zivilgericht geltend machen, was dann ohne Risiko möglich sein sollte, oder - was wahrscheinlicher ist - sich mit dem Konzern auf einen Vergleich einigen. Der vzbv spricht im VW-Fall von einem »Elfmeter ohne Torwart«. Allerdings dürften bis zu einem endgültigen Urteil wohl Jahre vergehen. Der Konzern selbst will sich auf keine Vergleiche einlassen und rechnet nicht mit einem Urteil vor 2023.
Gerichte urteilten in Sachen Abgasskandal bisher mal so, mal so
Juristisch gibt es noch immer keine Klarheit, ob Volkswagen seine Kunden in Deutschland vorsätzlich geschädigt hat
In den großen Wirtschaftsverbänden wird die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage weitgehend positiv gesehen. Auch weil die Gesetzesreform vom Juli 2018 extrem hohe Entschädigungszahlungen, wie sie bei Sammelklagen in den Vereinigten Staaten üblich sind, ausschließt. Gleichzeitig reduziert eine Musterfeststellungsklage nicht allein für die Verbraucherseite, sondern auch für die Unternehmen den Aufwand erheblich. Statt in Hunderten oder gar Tausenden einzelnen Schadenersatzprozessen wird die Rechtslage in einem einzigen Verfahren juristisch entschieden.
Auch Volkswagen könnte von dem jetzt am Oberlandesgericht Braunschweig beginnenden Verfahren profitieren. Solange das Verfahren läuft, »spart« der Wolfsburger Konzern, der im Mittelpunkt des Skandals um manipulierte Abgaswerte steht, jährlich mehr als 100 Millionen Euro, rechnet die Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner vor. Da ein durchschnittlicher Pkw Jahr für Jahr rund fünf Prozent seines Wertes verliert, sinkt auch die Nutzungsentschädigung, die VW seinen Kunden wird zahlen müssen. Ausgeglichen wird dies allerdings zumindest teilweise durch den »Deliktzins« in Höhe von vier Prozent pro Jahr, den VW im Falle einer Niederlage wird zahlen müssen.
Ob Volkswagen tatsächlich mehr als 100 Millionen Euro jährlich einsparen wird, halten Experten allerdings für reine Spekulation. Womöglich wollen Trittbrettfahrer hier nebenher Kasse machen. So verspricht ein Ableger der Rechtsanwaltskanzlei, ein Verbraucherportal namens »rightnow.eu«, die Ansprüche seiner Mandanten gegenüber VW schon »in durchschnittlich sechs bis acht Monaten durchzusetzen«.
Derartige Alternativangebote von Rechtsanwaltskanzleien und Prozessfinanzierern, aber auch individuelle Klagen von Verbrauchern sieht der vzbv ausdrücklich nicht als Konkurrenz. Die Musterklage richte sich vor allem an VW-Besitzer, die nicht rechtsschutzversichert seien oder sich die Prozessprovisionen von Dienstleistern sparen wollen. Allein der bei solchen Verfahren eingebundene Prozessfinanzierer streiche eine Provision in Höhe von 30 Prozent der Entschädigungssumme sein, kritisiert die Verbraucherplattform »DeineKlage.de«. Sie will Geschädigten »potenzielle Musterfeststellungsklagen vorschlagen« und an interessierte Verbände die eigene Software vermieten.
Womöglich wird diese demnächst aber nicht mehr gebraucht werden. Auf EU-Ebene wird seit Längerem über die Schaffung von Verbraucherklagemöglichkeiten diskutiert, die über das in Deutschland gerade erst eingeführte Modell deutlich hinausgehen. Die Industrie hofft natürlich, dass die neue EU-Kommission Ursula von der Leyens derlei Ideen nicht weiter verfolgen wird.
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