- Politik
- Aufarbeitung der Berufsverbote
Die Folgen der Gesinnungstests
Berliner Abgeordnetenhaus drückt gegenüber Berufsverbotsopfern Bedauern aus und beschließt wissenschaftliche Untersuchung
Auf »Wie seh’n Sie den Radikalenerlass?« hat Herbert Grönemeyer in seinem Lied »Fragwürdig« von 1988 »Rasier’n Sie sich nass?« gereimt. Für die von jenem Erlass Betroffenen waren die damit verbundenen Gesinnungstests allerdings von existenzieller Bedeutung. Nur sehr langsam wird in einigen Bundesländern seit ein paar Jahren aufgearbeitet, was die vom damaligen SPD-Bundeskanzler Willy Brandt und den Ministerpräsidenten der Bundesländer am 28. Januar 1972 beschlossene Verfügung zur »Beschäftigung von links- und rechtsradikalen Personen im öffentlichen Dienst« für die von den daraus resultierenden Berufsverboten Betroffenen bedeuten.
Am Donnerstagabend hat das Berliner Abgeordnetenhaus einen Antrag von SPD, Grünen und Linke mit dem Titel »Folgen des Radikalenerlasses in Westberlin anerkennen - Schicksale aufarbeiten, Betroffene rehabilitieren« angenommen. Damit wird eine wissenschaftliche Untersuchung der mit dem Erlass verbundenen Repressalien für Tausende Menschen eingeleitet. Das Abgeordnetenhaus stellt in dem Papier fest, viele Betroffene hätten »persönliche und materielle Nachteile hinnehmen« müssen und spricht »aus heutiger Sicht sein Bedauern aus«. Der Senat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die ab 1972 bis in die 1980er Jahre hinein erteilten Berufsverbote »wissenschaftlich aufgearbeitet und die Ergebnisse einer Veröffentlichung zugänglich gemacht werden«. Der Senat müsse dem Landesparlament bis Ende April 2022 über die Ergebnisse seiner diesbezüglichen Bemühungen berichten.
Bundesweit wurden auf Basis des Radikalenerlasses nach Erkenntnissen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages etwa 3,5 Millionen Personen auf ihre Eignung für den öffentlichen Dienst durchleuchtet, in rund 11 000 Fällen wurden Berufsverbotsverfahren eingeleitet, in deren Folge 1250 Bewerber nicht im öffentlichen Dienst eingestellt und 260 Personen entlassen wurden, insbesondere Lehrerinnen und Lehrer sowie Personen, die eine akademische Laufbahn anstrebten. Aber auch Postbeamte, Verwaltungsangestellte, ja sogar Bibliothekarinnen, Bademeister und Laborantinnen wurden hochnotpeinlichen Befragungen über ihre Gesinnung unterzogen und verloren in manchen Fällen ihren Job.
So etwas passierte, auch darauf wird im Berliner Antrag hingewiesen, »fast ausschließlich« Menschen, die sich in linken Gruppierungen und Verbänden engagierten oder mit diesen sympathisierten. In der Begründung des Antrags wird daran erinnert, dass die Behörden in Westberlin einen »besonders rigiden Kurs bei der Umsetzung des Radikalenerlasses« verfolgten. In der Teilstadt seien allein bis 1978 knapp 68 000 sogenannte Sicherheitsüberprüfungen durch den Verfassungsschutz erfolgt. Erinnert wird auch daran, dass die professorale »Notgemeinschaft für eine Freie Universität« (NoFU), die mehr als 1700 Namen von vermeintlich linksradikalen Hochschulabsolventen an bundesweit 11 000 Adressen aus Politik und Wirtschaft verschickte.
Zu einem Antragstext, der auch die Möglichkeit von Entschädigungszahlungen vorsieht, konnte sich indes die SPD nicht durchringen. Der Linke-Abgeordnete Niklas Schrader, der sich besonders für das Aufarbeitungsvorhaben einsetzt, sagte am Freitag im Gespräch mit dem »nd«: Ursprünglich sei ein Auftrag an den Senat zu prüfen, wie man Entschädigungsleistungen umsetzen könne, Teil des Antrags gewesen. Die Vertreter der SPD hätten aber erklärt, erst die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung abwarten und danach erörtern zu wollen, wie besonders unter den Folgen der Berufsverbotspraxis Leidenden zu helfen wäre.
Schrader berichtet, sein Vater habe sich seinerzeit erfolglos auf eine Doktorandenstelle an der Technischen Universität beworben. Er sei mutmaßlich wegen seines Engagements in der linken Gruppe KPD/AO abgelehnt worden. Der Psychologe habe dann aber eine Anstellung an einer Klinik der Diakonie erhalten, wo er bis zur Rente gearbeitet habe.
Die Initiative zum Antrag im Abgeordnetenhaus kam von der Arbeitsgemeinschaft Berufsverbote in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin. Auf Veranstaltungen der GEW war die rot-rot-grüne Koalition wiederholt ermahnt worden, es endlich den Bundesländern Niedersachsen, Bremen und Hamburg gleich zu tun und die Berufsverbotspraxis aufzuarbeiten.
Der Berliner GEW-Chef Tom Erdmann begrüßte den Beschluss als »wichtigen Schritt voran«, wenngleich die GEW-Forderungen »nach Entschuldigung durch den Senat und nach Entschädigung im Einzelfall noch unberücksichtigt« geblieben seien. Die Gewerkschaft erwarte nun eine »zügige Umsetzung«. Erfreut über den Beschluss zeigte sich auch Ewald Leppin von der AG Berufsverbote. Er erinnert daran, dass die Folgen der Repressalien bis heute nachwirken. »Biografien wurden beschädigt und Grundrechte außer Kraft gesetzt«, sagt er. Die AG werde weiter für »vollständige Rehabilitierung und Wiedergutmachung streiten«.
Deutliche Kritik kommt von Michael Csaszkóczy. Der Heidelberger Lehrer und Antifa-Aktivist war 2004 von einem Berufsverbot betroffen und erstritt sich seine Anstellung als Pädagoge 2007 in jahrelangen Gerichtsverfahren. Im Gespräch mit dem »nd« beklagte er, Worte wie »Entschuldigung« und »Unrecht« würden im Berliner Antrag vermieden. Zudem setze man offenbar mit dem Aufschub einer Entscheidung über Entschädigungen auch in Berlin auf eine »biologische Lösung«, glaubt Csaszkóczy. Denn die meisten Betroffenen seien heute weit über 70 Jahre alt.
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