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EU darf Polen und Ungarn abstrafen

Europäischer Gerichtshof erklärt Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit für rechtens

Im Streit um ein neues Instrument, mit dem die EU-Kommission bei Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien Zahlungen aus dem EU-Haushalt kürzen kann, haben Polen und Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof den Kürzeren gezogen. Der EuGH wies am Mittwoch Klagen beider Länder gegen den Rechtsstaatsmechanismus zurück. Die Regelung sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, erklärte das Gericht. Konkret können Zahlungen aus dem EU-Haushalt reduziert oder Mittel aus dem Strukturfonds eingefroren werden. Möglich sind Sanktionen, wenn sich Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundwerte negativ auf die Verwendung von EU-Mitteln auswirken.

Der Rechtsstaatsmechanismus war bereits 2021 in Kraft getreten, wurde aber noch nicht angewendet. Die Mitgliedstaaten hatten sich darauf geeinigt, die EuGH-Entscheidung abzuwarten. Im Gegenzug hatten Budapest und Warschau ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufgeben. Auch die EU-Kommission wartete ab. Das Europaparlament warf ihr deshalb Untätigkeit vor und verklagte sie im Oktober sogar. Die Regierungen von Polen und Ungarn stehen schon länger wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen in der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die EuGH-Entscheidung und kündigte Leitlinien für die Umsetzung des Mechanismus an. EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola teilte mit, das Parlament erwarte von der Kommission, dass der Mechanismus schnell in Gang gesetzt werde. Die Kommission hielt Milliarden aus dem Corona-Hilfsfonds für beide Länder bisher zurück. Einer politisch heiklen Kürzung müssten am Ende mindestens 15 der 27 EU-Länder, die zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung repräsentieren, zustimmen.

Polen und Ungarn reagierten empört auf das EuGH-Urteil. Ungarns Justizministerin Judit Varga nannte sie eine »politische Entscheidung«. Harte Worte fand ihr polnischer Amtskollege Zbigniew Ziobro: »Es geht hier um brutale Macht und ihren Transfer auf diejenigen, die unter dem Vorwand der Rechtsstaatlichkeit diese Macht auf Kosten der Mitgliedsstaaten ausüben wollen.«

Die Bundesregierung begrüßte das Urteil. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) erklärte, es bestätige ein »wichtiges Instrument für die EU, um unsere Wertegemeinschaft zu schützen und zu stärken«. Auch nach Ansicht von Helmut Scholz, verfassungspolitischer Sprecher der Linksfraktion im EU-Parlament, hat der EuGH die Klagen von Polen und Ungarn zurecht abgewiesen. Beide Länder bauten zum Schaden der Bürgerrechte ihre Justizsysteme um. »Rechtsstaatlichkeit gehört zu den Grundwerten der Europäischen Union. Da gibt es kein ›Opt-out‹!«, erklärte Scholz. Nötig sei ein »konstruktiver Dialog« dazu, wie in der EU »die Rechte aller ihrer Menschen dauerhaft garantiert« werden können. Mit Agenturen

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