- Politik
- Polizeigewalt in Österreich
Gericht kritisiert Haftzustände für Klimaschützer
Einsperren von 22 Frauen in viel zu kleine Polizeizelle verstößt gegen Menschenrechte
Das Einsperren von 22 Klima-Aktivistinnen in eine viel zu kleine Polizeizelle in Österreich ist laut dem Verwaltungsgericht in Wien ein Verstoß gegen Mindestanforderungen zur Achtung der Menschenwürde gewesen. Das schreibt die Letzte Generation Österreich in einer Pressemitteilung. Ihr Essen hätten sie teilweise im Stehen einnehmen und auf dem Boden sitzen müssen, heißt demnach es in der Begründung des Gerichts. »Die Luft war stickig und es herrschte eine unangenehme Lautstärke«, zitieren Medien aus Österreich aus dem Urteil.
Die Frauen hätten zwei Stunden lang eine Fläche von jeweils nur 1,23 Quadratmetern zur Verfügung gehabt, wobei der Platz im Haftraum zusätzlich durch drei Stockbetten, drei Wandschränke, drei Sitzbänke und einen Tisch in nicht unbeträchtlichem Ausmaß eingeschränkt gewesen sei, heißt es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil.
41 Menschen waren im Februar nach einer Klima-Demonstration vor dem Parlament zur Feststellung ihrer Identität in ein sogenanntes Polizeianhaltezentrum gebracht worden. Neben den Frauen waren auch 19 Männer in eine Sechs-Personen-Zelle gesteckt worden.
»Damit steht fest, dass auch wir Klimaschützer*innen Menschenrechte haben. Und dass diese von der Behörde zu achten sind«, sagte Julian Schütter, einer der Beschwerdeführer im gewonnenen Verfahren. »Ein Mastschwein mit 110 Kilo in ökologischer Haltung hat in Österreich Anrecht auf 1,3 Quadratmeter Platz. Die LPD Wien hat uns an diesem Tag gerade mal rund 1,2 Quadratmeter zugestanden, und damit weniger als bemitleidenswerten Tieren aus Massenhaltung«, erklärt Lukas Zimmermann, der am besagten Tag mit 18 anderen Personen in einer kleinen Zelle eingepfercht war.
Der Anwalt der Letzten Generation, Ralf Niederhammer, erläuterte: »Besonders verstörend ist, dass die Landespolizeidirektion der Meinung war, dass anerkannte Mindeststandards für die Anhaltung in Haft nicht gelten würden. Das Verwaltungsgericht Wien hat hier der Polizei Wien eine klare Grenze aufgezeigt, die bei künftigen Anhaltungen beachtet werden muss und ähnliche Situationen hoffentlich verhindert.« Mit der Entscheidung sei ein Präzedenzfall für andere Betroffene geschaffen worden.
Laut der Letzten Generation in Österreich habe das Gericht in seinem Urteil zudem unterstrichen, dass das Menschenrecht in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention – Verbot der Folter – gewahrt werden müsse. Auch das Argument der Behörde, die Menschen seien »nur kurz« unter solchen Bedingungen festgenommen gewesen, habe das Gericht nicht gelten lassen.
Die Landespolizeidirektion Wien kann gegen die Entscheidung Beschwerde erheben. Polizeianhaltezentren unterstehen dem Innenministerium, Haftanstalten dem Justizministerium. Mit Agenturen
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