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Faeser will heimliche Durchsuchungen emöglichen
Bundeskriminalamt soll mehr Befugnisse erhalten
Die sozialdemokratische Bundesinnenministerin Nancy Faeser möchte das Gesetz über die Befugnisse des Bundeskriminalamts reformieren. In den vergangenen Tagen wurde über Pläne diskutiert, die es der Polizei erlauben würden, zur biometrischen Gesichtserkennung Software einzusetzen und Bilder mit Datenbanken zu vergleichen. Journalist*innen hatten auf diese Weise das ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette gefunden.
Ein anderer Teil der Reform des BKA-Gesetzes, soll es den Behörden künftig ermöglichen, heimlich Wohnungen zu durchsuchen. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete zuerst über Pläne aus dem Innenministerium. Bisher ist es in Deutschland üblich, dass Hausdurchsuchungen offen erfolgen. Die Betroffenen und Zeugen sind dabei anwesend; die Sicherheitsbehörden müssen angeben, wonach sie suchen. Beschuldigte können im Einzelfall Hausdurchsuchungen abwenden, wenn sie gesuchte Gegenstände herausgeben.
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In Fällen des internationalen Terrorismus will das Bundesinnenministerium es dem BKA künftig gestatten, heimliche Durchsuchungen durchzuführen. Dabei könnten Polizist*innen auch gefährliche Substanzen gegen nicht gefährliche Substanzen austauschen. Bei den Islamisten der sogenannten Sauerlandgruppe hatte die Behörde 2007 so agiert.
Wichtiger als solche Maßnahmen dürfte für die Ermittler*innen aber sein, dass die Gesetzesänderung es ihnen erlauben würde, in Wohnungen einzudringen, um Spionagesoftware auf Computern und Telefonen von Verdächtigen zu installieren. Der Einsatz solcher Software ist für die Überwachung der Kommunikation von großer Bedeutung. Bisher versuchen Polizeibehörden oft, sie von außen zu installieren, indem sie Verdächtigen E-Mails mit schädlichen Anhängen schicken. Darauf fallen aber längst nicht alle Tatverdächtigen herein. Direkt in der Wohnung heimlich Software installieren zu können, würde die Arbeit der Behörden deutlich erleichtern.
Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz sprach gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland von »ernsten Zeiten«. Das BKA brauche »moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel«. Es sei aber »völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann«. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Polizei seit 2020 die Möglichkeit, heimlich Spionagesoftware und Überwachungsgerät zu installieren. Das Bundesverfassungsgericht rügte diese Regelungen nicht, als es vor zwei Jahren über Klagen gegen das Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommerns verhandelte.
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