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Light-Apotheke unerwünscht
Ein weiteres Reformgesetz im Gesundheitsbereich kommt nicht voran
Die Reform der Apotheken ist Thema eines weiteren Gesetzentwurfs aus dem Bundesgesundheitsministerium, der schon vor dem parlamentarischen Verfahren im Bundeskabinett aufgehalten wird. In dem Entwurf geht es zuerst um strukturelle Änderungen. Demnach dürften Apotheker in Zukunft neben einer Hauptapotheke bis zu drei Filialen und zwei Zweigapotheken betreiben. Die maximale Entfernung zwischen Filialen wird von einer auf drei Stunden Pkw-Fahrtzeit erhöht. Daneben soll die Gründung neuer Apotheken auf dem Land erleichtert werden.
Die prozentuale Handelsspanne soll von drei auf zwei Prozent reduziert, andererseits das Fixum pro abgegebenem Arzneimittel erhöht werden. Eine wichtige Änderung würde sogenannte Light-Filialen mit reduziertem Angebot ermöglichen. Mehrere der Maßnahmen sollen am Ende bewirken, dass die Versorgung im ländlichen Raum verbessert wird, darunter auch die Verkürzung der verpflichtenden Dienstbereitschaft auf 19,5 Stunden pro Woche.
Allerdings sind mehrere Aspekte des Gesetzentwurfs nicht nur in der betroffenen Berufsgruppe stark umstritten. Auch aus der Regierungskoalition selbst kommt Widerstand, sodass die Verschiebung im Kabinett nicht verwundert. Wunschtermin von Minister Karl Lauterbach (SPD) für die Verabschiedung dort war der 17. Juli, doch auch in der vergangenen Woche wurde nichts daraus. Was aber hat ausgerechnet der Koalitionspartner FDP dagegen, dass Lauterbach den Schließungstrend bei den Apotheken stoppen und sogenannte Landapotheken stärken will?
»Die Idee von Zweig- und Filialapotheken wird zu einermassiven Verschlechterung der Arzneimittelversorgung führen.«
Kathrin Vogler Linke-Gesundheitspolitikerin
Hauptstreitpunkt sind, zusammengefasst, Apotheken ohne Apotheker. Die Aufgaben der studierten Pharmazeuten sollen Pharmazeutisch-Technische Assistentinnen und -Assistenten (PTA) übernehmen, eine weitere Berufsgruppe bei der Arzneimittelabgabe. Das hieße aber, dass in solchen Apotheken zum Beispiel keine Betäubungsmittel abgegeben werden und dass keine Arzneimittel mehr individuell hergestellt werden dürften (wie Präparate gegen Hautkrankheiten, etwa Salben, oder solche für Kinder). Auch pharmazeutische Dienstleistungen dürften die PTA nicht übernehmen, von der Blutdruckmessung bis hin zu Schulungen zu Substanzen, die inhaliert werden.
Kunden bzw. Patienten wünschen vor allem eine wohnortnahe Versorgung, die möglichst zuverlässig erreichbar ist, auch im Notdienst. Aus Sicht der Anbieter ist ebenso die Beratungsqualität unverzichtbar, die manche Arztkonsultation ersetzen oder mindestens ergänzen könne. Dem folgen auch die Reformkritiker aus der Regierung: Laut FDP würden die geplanten »Scheinapotheken« eben keinen Beitrag zur Versorgung leisten. Die Änderungen bei der Vergütung sollten mehr als eine bloße Umverteilung der gleichen Mittel sein.
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Insbesondere die Apotheker selbst protestieren heftig gegen die vielleicht bald möglichen Light-Varianten. Damit könne das gegenwärtige Apothekensterben auch nicht gebremst werden. Es zeigt sich unter anderem daran, dass eine Apotheke im Schnitt zunehmend mehr Kunden bzw. Patienten versorgen muss: Ende 2023 waren das 4819 Menschen, vor zehn Jahren nur 3909. Sorge bereitet den Inhabern und ihren Verbänden auch, dass mehr als die Hälfte der Approbierten und auch der Menschen in den Assistenzberufen in den nächsten zwölf Jahren das Renteneintrittsalter erreicht. Hinzu kommt, dass auch in diesem Bereich unter anderem gestiegene Energie- und Personalkosten zu erheblichem Kostendruck führen.
Unter anderem die Abda, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, hatte im Sommer eine Kampagne gestartet und Kunden gebeten, eine Petition gegen die Reform zu unterschreiben. Zuletzt interpretierte die Vereinigung die Verzögerung bei der Gesetzgebung als Erfolg dieses Vorgehens. Auch der Berufsverband der PTA ermittelte mit einer Umfrage, dass 70 Prozent seiner Mitglieder gegen den Gesetzentwurf seien.
Für überarbeitungsbedürftig hält den Reformvorschlag ebenso die Linkspartei. Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Gruppe der Partei im Bundestag, betont unter anderem den Stellenwert der inhabergeführten Apotheken für die ambulante Versorgung, etwa in Sachen niedrigschwelligem und patientenorientiertem Zugang zu Arzneimitteln. Die Politikerin spannt den Rahmen allerdings über die Apotheken hinaus und möchte sie stärker in lokale Netzwerke für die öffentliche Gesundheit eingebunden sehen. Sicher ist jedoch auch Vogler: »Die Idee von Zweig- und Filialapotheken wird zu einer massiven Verschlechterung der Arzneimittelversorgung führen.«
Apothekenförderung kann ganz praktisch zum Beispiel so aussehen: Das von der Linken noch mitregierte Thüringen wirbt mit einer Niederlassungsförderung im ländlichen Bereich von 40 000 Euro für eine Gründung. Dieser gut gemeinte Betrag könne allerdings die Mindereinnahmen bei gering frequentierten Apotheken nicht auffangen, entgegnen hier einige Pharmazeuten.
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