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Finanzierung des Deutschlandtickets für 2025 gesichert

Nach Parlament stimmt auch Bundesrat zu. Länderkammer segnet auch Steuererleichterungen, Kindergelderhöhung und Pflegkassenbeitragserhöhung ab

Für 2025 gesichert, danach aber nicht: Das Deutschlandticket.
Für 2025 gesichert, danach aber nicht: Das Deutschlandticket.

Das Deutschlandticket im Nahverkehr ist für das kommende Jahr gesichert. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat der dafür notwendigen Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu, die die Bundeszuschüsse absichert. Zudem bestätigte die Länderkammer am Freitag die Bundestagsbeschlüsse vom Donnerstag zu Steuererleichterungen und zur Anhebung des Kindergeldes um fünf Euro zum 1. Januar. Darüber hinaus beschloss sie die Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung.

Beim Deutschlandticket, dessen Preis zum 1. Januar um 20 Prozent von 49 auf 58 Euro erhöht wird, bedeuten die Beschlüsse vom Freitag lediglich, dass die Finanzierung für das kommende Jahr gesichert ist. Wie es damit ab 2026 weitergeht, ist offen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) spricht sich für eine langfristige Fortführung des Tickets aus, das derzeit 13 Millionen Menschen abonniert haben. Man kann damit alle Verkehrsmittel des Nah- und Regionalverkehrs im ganzen Bundesgebiet nutzen.

Bei der Änderung des Regionalisierungsgesetzes geht es um die Übertragbarkeit von Restmitteln aus staatlichen Zuschüssen auf Folgejahre. Nach langen Verzögerungen auch durch das Scheitern der Ampel-Koalition einigten sich SPD, Grüne und Union auf die Änderung. Auch die FDP stimmte im Bundestag zu.

Nun sind nur noch für das kommende Jahr die Bundesmittel festgeschrieben. Der Bund gibt pro Jahr einen Zuschuss von 1,5 Milliarden Euro, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsbetrieben auszugleichen, die Länder steuern die gleiche Summe bei.

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Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge bedauerte, dass man mit der Union keine dauerhafte Verlässlichkeit für das Ticket hinbekommen habe. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) forderte im Bundesrat eine verlässliche Perspektive des Tickets bis 2030.

Greenpeace-Verkehrsexpertin Marion Tiemann sagte, die »peinliche Zitterpartie« um das Erfolgsticket gehe im nächsten Jahr weiter. »Sein volles Potenzial für die Entlastung von Haushalten, den Schutz des Klimas und auch eine Digitalisierung im Verkehr wird das Ticket nur mit einer dauerhaften Absicherung entfalten.«

Ähnlich äußerte sich Bundesverkehrsminister Wissing. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur, im Deutschlandticket stecke sehr viel Innovationskraft. »Das ist ja nicht nur ein praktischer und preislich attraktiver Fahrschein, sondern das Deutschlandticket ist auch eine Digitalisierungsoffensive für den öffentlichen Personennahverkehr.« Wissing geht nicht davon aus, dass wegen der Preiserhöhung viele das Abonnement kündigen werden. Die preisliche Attraktivität sei das eine. »Das einfache Handling ist aber genauso wichtig.« Zudem seien die Fahrscheine vor der Einführung des Deutschlandtickets »wesentlich teurer« gewesen. Insbesondere im ländlichen Raum habe ein Nahverkehrsabo schnell mehr als 200 Euro gekostet.

Der Linke-Verkehrsexperte Bernd Riexinger kritisierte die Anhebung des Preises dennoch scharf. »Der Erfolg des 49-Euro-Tickets wäre noch größer, wenn es endlich einen Sozialtarif für einkommensarme Gruppen und einen Einstieg in den Nulltarif für Studierende, Schülerinnen und Schüler und Auszubildende gäbe«, erklärte er.

Mit der Zustimmung des Bundesrates können auch die für die kommenden beiden Jahre geplanten Steuersenkungen und Erhöhungen des Kindergeldes in Kraft treten. Auf die Neuregelungen hatten sich zuvor SPD und Grüne mit der FDP verständigt. Auch CDU und CSU unterstützten daraufhin das Vorhaben.

Vorgesehen ist die Anpassung des Steuer-Grundfreibetrags an die Inflation. Dieser soll 2025 um 312 auf 12 096 Euro steigen, 2026 dann noch einmal um 252 Euro. Angepasst werden auch die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag. Die Steuersenkungen sollen Belastungen aufgrund der sogenannten Kalten Progression ausgleichen. Gemeint sind höhere Steuertarife für Beschäftigte, obwohl deren Einkommenszuwachs ganz oder teilweise durch die Inflation aufgezehrt wird.

Das Kindergeld soll 2025 um fünf auf 255 Euro monatlich steigen, 2026 um weitere vier Euro. Der Kinderfreibetrag steigt durch die Neuregelung zunächst um 60 und dann noch einmal um 156 Euro. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, steigt 2025 einmalig um fünf Euro.

Die Entlastungen und Familienleistungserhöhungen sind Bestandteile des ursprünglich von der Ampel-Regierung im Kabinett beschlossenen Steuerfortentwicklungsgesetzes. Bei Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft gab es keine Einigung mehr.

Die Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung tritt ebenfalls zum 1. Januar in Kraft. Sie soll zusätzliche Einnahmen von 3,7 Milliarden Euro pro Jahr hereinbringen. Damit sei die Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen ab 2025 wieder gesichert, heißt es in der vom Bundesrat abgesegneten Verordnung. Zuletzt war der Pflegebeitrag im Sommer 2023 erhöht worden.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, immer mehr Menschen würden pflegebedürftig, und die Kosten für die Betreuung stiegen. »Deswegen werden wir kurzfristig die Pflegebeiträge anheben. Perspektivisch benötigen wir aber eine grundsätzlichere Lösung. Pflege darf kein Armutsrisiko sein.«

Versicherte mit einem Kind zahlen künftig 3,6 Prozent des Bruttolohns, Menschen ohne Kinder 4,2 Prozent. Mit zwei Kindern liegt der Beitrag ab 1. Januar bei 3,35, mit drei Kindern bei 3,1 Prozent, mit vier bei 2,85 und mit fünf und mehr Kindern bei 2,6 Prozent. Darin enthalten ist jeweils ein Arbeitgeberanteil von 1,8 Prozent.

Hintergrund für die Anhebung ist, dass die Ausgaben für die Pflege seit Jahren immer weiter steigen, unter anderem für die Bezahlung dringend benötigter Fachkräfte. Zuletzt habe die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf zudem deutlich schneller zugenommen, als es demografisch bedingt zu erwarten gewesen wäre, erläutert die Bundesregierung in der Verordnung.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der auch die Pflegekassen vertritt, nannte die Beitragsanhebung einen »Notbehelf«, um die finanzielle Stabilität vorübergehend zu sichern. Dies werde im besten Fall bis zum Jahresende 2025 reichen. Das grundsätzliche Finanzierungsproblem sei damit nicht gelöst, sagte Verbandschefin Doris Pfeiffer.

Lauterbach hatte im Herbst eine größere Finanzreform für die Pflege angepeilt, die nach dem Bruch der Ampel-Koalition aber nicht mehr zustande kommt. Die Regierung machte nun von einer Regelung Gebrauch, die in der Pflegereform 2023 geschaffen worden war. Demnach darf sie den Beitrag »zur mittelfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit« per Verordnung anpassen.

Ates Gürpinar, pflegepolitischer Sprecher der Linken im Bundestag, nannte die Beitragserhöhung »vollkommen unnötig«. Stattdessen wäre eine eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze »umsetzbar gewesen, auch kurzfristig«, erläuterte er. Nun würden erneut hohe Einkommen geschont. Dabei stiegen die Preise ohnehin schneller als die Löhne. nd/Agenturen

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