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Urteil zu Brandanschlag in Saarlouis rechtskräftig

Bundesgerichtshof urteilt in letzter Instanz zu ausländerfeindlicher Tat aus dem Jahr 1991

Der Angeklagte 2023 bei der Urteilsverkündung vor dem OLG Koblenz.
Der Angeklagte 2023 bei der Urteilsverkündung vor dem OLG Koblenz.

Mehr als 33 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im Saarland ist das Urteil wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung nun endgültig rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eingelegten Revisionen zurück. Das OLG hatte den damals 20-jährigen Peter Werner S. im Oktober 2023 zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt und ihn unter anderem des Mordes schuldig gesprochen.

Nach den Feststellungen des OLG hatte der Angeklagte im September 1991 einen Brand in dem Haus in Saarlouis gelegt, in dem sich zu diesem Zeitpunkt 21 Menschen aufhielten. Dabei kam der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah durch Brandverletzungen ums Leben. Die übrigen Bewohner*innen konnten sich zwar retten, erlitten jedoch teils schwere Verletzungen, darunter Knochenbrüche, weil sie aus Fenstern sprangen. Aufgrund dessen verurteilte das OLG den Mann auch wegen versuchten Mordes in elf Fällen.

Wie das OLG Koblenz darlegte, hatte der Angeklagte in der Nacht des 19. September 1991 das Asylbewerberheim in Brand gesetzt, um es unbewohnbar zu machen. Sein Ziel sei gewesen, die »von ihm als Ausländer verachteten Bewohner« zu vertreiben, resümierte der BGH.

Sowohl der Generalbundesanwalt als auch der Angeklagte und vier Nebenkläger – frühere Bewohner der Unterkunft – hatten gegen das Koblenzer Urteil Revision eingelegt. Der BGH wies jedoch alle Revisionen ab. Der Generalbundesanwalt hatte eine Verurteilung in acht weiteren Fällen angestrebt, doch das OLG war zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte davon ausging, die in beleuchteten Zimmern in der Nähe des Haupteingangs befindlichen Personen könnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. In diesen Fällen wurde daher kein Tötungsvorsatz angenommen.

Die vier Nebenkläger bemängelten zudem, dass der Angeklagte nicht auch wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt worden war. Die Revision des Angeklagten richtete sich hingegen vollständig gegen seine Verurteilung. Der 3. Strafsenat des BGH, der für Staatsschutzstrafsachen zuständig ist, stellte jedoch keine Rechtsfehler im Urteil fest. Insbesondere beanstandete er die Beweiswürdigung des OLG nicht.

Im Juli hatte das OLG Koblenz in einem weiteren Prozess um den qualvollen Feuertod von Samuel Yeboah einen 55-jährigen ehemaligen Anführer der Neonaziszene in der saarländischen Kleinstadt vom Vorwurf der Beihilfe an den Taten freigesprochen. Das Gericht konnte keine Beweise finden, dass der Angeklagte seinen als Haupttäter verurteilten Freund und Kameraden zu dem rassistischen Mord bewegt hatte. Mit Agenturen

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