Ein Mieter muss dem Wohnungseigentümer bei der Abrechnung der Nebenkosten nicht alles glauben. Ganz im Gegenteil! Er hat zahlreiche Möglichkeiten, die Angaben zu prüfen, wenn er darauf besteht. Doch wie weit reichen die Rechte des Mieters? Sogar bis zur persönlichen Kontrolle per Augenschein? Das musste nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der Landesbausparkassen ein Richter entscheiden.