Heizkosten

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Merkwürdiger Rechenweg

Wenn Heizkosten aufgrund ungeeigneter Erfassungsgeräte nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, steht Mietern laut § 12 der Heizkostenverordnung ein Kürzungsrecht um 15 Prozent zu. Wie berechnet man aber diese Kürzung?