Wenn Heizkosten aufgrund ungeeigneter Erfassungsgeräte nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, steht Mietern laut § 12 der Heizkostenverordnung ein Kürzungsrecht um 15 Prozent zu. Wie berechnet man aber diese Kürzung?
Der jährliche Kundendienst für das eigene Auto ist für die meisten Pkw-Fahrer selbstverständlich. Die Wartung der eigenen Heizungsanlage ist dagegen weit weniger üblich und doch genauso wichtig.