Vorbestrafter Mitarbeiter des Ex-Parteivorsitzenden Udo Voigt darf ins deutsche Parlament / Vergleich vor dem Verwaltungsgericht bringt ihm beschränkten Zugang / Laut Hausordnung haben auch EU-Mitarbeiter Anspruch darauf
Dresdner Politologe erhält Rückendeckung durch wissenschaftliche Kollegen / Kritik von Wissenschaftsverbänden an Urteil des Richters mit AfD-Parteibuch