- Politik
- Paragraf 219a
Auch Brandenburg fordert Straffreiheit für Infos über Abtreibung
Rot-Rot in Potsdam schließt sich Berliner Bundesratsinitiative an
Potsdam. Brandenburg unterstützt die Berliner Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen nun auch offiziell. Der Landtag beschloss am Mittwochabend mit den Stimmen von SPD, LINKEN und Grünen, sich dem Vorstoß gegen den Paragrafen 219a anzuschließen, CDU und AfD stimmten dagegen. Die rot-rote Landesregierung habe bereits am Dienstag beschlossen, der Bundesratsinitiative beizutreten, sagte Sozialministerin Diana Golze (LINKE).
Es sei wichtig, dass sich Frauen vor so schwierigen Entscheidungen wie Schwangerschaftsabbrüchen auch gut informieren können, betonte Golze. Derzeit sei es Ärzten faktisch verboten, Abtreibungen überhaupt zu thematisieren und sachliche Informationen über das eigene Leistungsspektrum herauszugeben. Patienten hätten jedoch Anspruch auf solche Informationen, dies gehöre zum Recht auf eine freie Arztwahl.
Die bisherige Regelung, dass Frauen sich vor Entscheidungen zu einer Abtreibung an Beratungsstellen und nicht an Mediziner wenden müssen, solle verhindern, dass Ärzte Schwangerschaftsabbrüche zu einem »lukrativen Geschäft« machen, sagte Golze. Dagegen gebe es jedoch genügend andere Regelungen wie die ärztliche Berufsordnung. Die Anwendung des »Strafrechts als schärfste Waffe« sei hier unverhältnismäßig.
Die Berliner Bundesratsinitiative soll am Freitag in die Länderkammer eingebracht werden. Hintergrund ist der Fall der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel. Sie war kürzlich zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf der Internet-Seite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des Gerichts hat sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen.
Hänel, die von Abtreibungsgegnern angezeigt wurde, will nach eigenen Angaben bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sie hält den Paragrafen 219a für verfassungswidrig. Eine nach ihrer Verurteilung angestoßene Online-Petition zur Abschaffung des Paragrafen war bis Donnerstag von mehr als 150.000 Befürwortern unterzeichnet worden. epd/nd
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