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Verjährte Gerechtigkeit
Landgericht Dortmund weist Klage gegen KiK wegen Fabrikbrand in Pakistan ab
Der 11. September 2012 war ein schwarzer Tag für viele Menschen in Karatschi. In der südpakistanischen Millionenmetropole starben 258 Menschen bei einem Brand in der Textilfabrik Ali Enterprises. 50 weitere wurden verletzt. Das Unternehmen produzierte hauptsächlich für den deutschen Textildiscounter KiK (Akronym für »Kunde ist König«), der seinen Sitz in Bönen bei Dortmund hat. KiK lässt vor allem in Niedriglohnländern Kleidung produzieren, um sie dann günstig auf dem europäischen Markt zu verkaufen. 2017 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von zwei Milliarden Euro.
Die 30 000 Euro, die drei Angehörige von Opfern und ein Überlebender des Fabrikbrands als Schadenersatz vor dem Landgericht Dortmund einklagen wollten, wären daher kein Problem für das Unternehmen. In den letzten Jahren hat man für die Betroffenen sechs Millionen Dollar bereitgestellt. Freiwillig, wie das Unternehmen immer wieder betont. Das European Center for Con-stitutional and Human Rights (ECCHR), ein Zusammenschluss von Juristen und Menschenrechtlern, sieht das anders: KiK sei erst bereit gewesen zu zahlen, nachdem das Landgericht Dortmund die Klage angenommen hatte. Beim ECCHR, der zusammen mit Medico International die Klage in Deutschland unterstützt, ist man sich sicher, dass es ohne diese nicht zur Zahlung von Hinterbliebenen- und Unfallentschädigungen in dieser Höhe gekommen wäre.
Die bisherige Entschädigung reicht aber weder der Nichtregierungsorganisation noch den Klägern. Saeeda Khatoon, die ihren 18-jährigen Sohn bei dem Brand verlor, war Ende November beim Prozessauftakt in Dortmund. Eindrücklich schilderte sie den Tag des Brandes, ihre Trauer und ihr Leid. Für so viele Menschen wurde die Fabrik zur Todesfalle. Nichts werde diesen Verlust je wiedergutmachen. Aber die Verantwortlichen sollten wenigstens haften. »KiK war Hauptkunde der Fabrik und damit mitverantwortlich für den mangelnden Brandschutz.«
Für die Unterstützer geht es noch um etwas anderes: um globale Gerechtigkeit und darum, Unternehmen aus den Zentren der Weltwirtschaft zur Verantwortung ziehen zu können. »Jetzt ist die Politik gefragt: Die Zeit der freiwilligen Selbstverpflichtungen von Unternehmen ist vorbei«, fordert Thomas Seibert von Medico International. »Wir brauchen gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Menschen- und Arbeitsrechte.«
Um diese großen Fragen ging es am Donnerstag vor dem Landgericht Dortmund allerdings nicht. Es wurde allein über die formale Frage verhandelt, ob der Brand als verjährt zu gelten hat oder nicht. Da - internationale Abkommen machen es möglich - nach pakistanischem Recht verhandelt wurde, holte das Gericht im Vorfeld ein Gutachten ein, das die Verjährung feststellte. Dem schloss sich das Gericht an, wie ein Sprecher mitteilte. Somit bleibt offen, ob den Klägern Ansprüche gegen den Textilhändler zugestanden hätten.
KiK-Bereichsleiter Ansgar Lohmann sieht das Unternehmen in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Es sei aber unbefriedigend, dass die von den Klägern aufgeworfene Frage der Haftung von Unternehmen für ihre Zulieferer unbeantwortet bleibe. Nötig sei »eine klare gesetzliche Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene«.
Zumindest formal sehen entwicklungspolitische Organisationen dies genauso. Sie sprechen von »gravierenden Lücken im deutschen Rechtssystem«. »Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland sind unzureichend, um deutsche Unternehmen bei Menschen- und Arbeitsrechtsverstößen im Ausland zur Verantwortung zu ziehen«, erklärt Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung. Maren Leifker, Referentin für Menschenrechte bei der evangelischen Hilfsorganisation Brot für die Welt, verweist darauf, dass das Dortmunder Gericht auf Grundlage des pakistanischen Rechts entschieden habe, obwohl KiK zuvor einen Verjährungsverzicht unterzeichnet hatte. »Der Fall zeigt, dass freiwillige Zusagen von Unternehmen Rechtssicherheit nicht ersetzen können«, so Leifker.
Den Betroffenen des Brandes bei Ali Enterprises steht der weitere Rechtsweg offen. Sie können Revision vor dem Oberlandesgericht in Hamm einlegen. Dort wird derzeit schon der Fall eines peruanischen Bauern verhandelt, der vom Kohlekraftwerksbetreiber RWE verlangt, sich wegen seiner Verantwortung für den Klimawandel an Schutzmaßnahmen für seine Heimatstadt zu beteiligen. Die Frage der globalen Gerechtigkeit ist an deutschen Gerichten angekommen.
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