Unerschrocken

Ausgerechnet im gottesfürchtigen Bayern will der Staat es nicht mehr hinnehmen, wenn Christen ein uraltes Sonderrecht der Kirchen nutzen. Wenn sie nämlich von Abschiebung bedrohten Menschen Kirchenasyl gewähren, hört für die Behörden der Spaß auf. Immer mehr Geistliche stehen im Freistaat wegen ihres Engagements für Geflüchtete vor Gericht, im vergangenen Jahr waren es 27. Nun hat es Juliana Seelmann getroffen. Die 38-Jährige wurde vom Amtsgericht Würzburg zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Der Grund: Die Ordensfrau hatte zwei Nigerianerinnen im Kloster Oberzell Schutz gegeben.

Immer wieder hat die Franziskanerin Geflüchteten Schutz gewährt. So auch 2019. Es wäre nicht mit ihrem Gewissen vereinbar gewesen, wenn sie die beiden aus Nigeria stammenden Frauen nicht aufgenommen hätte, um die es im Prozess ging. Das sagte Seelmann im Deutschlandfunk. Denn ihnen drohte zum zweiten Mal die Abschiebung nach Italien. Dort habe sie die nigerianische Mafia bereits nach dem ersten Mal zur Prostitution gezwungen, berichtet die Katholikin. Für sie zähle nur »der Mensch und seine Würde«. Dafür gelte es, »Dinge auf sich zu nehmen und Wege zu finden, und dafür sollte man nicht kriminalisiert werden«. Seelmanns Einsatz hat sich gelohnt: Eine der Nigerianerinnen hat inzwischen eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, die andere wartet noch auf ihre Anhörung.

Die Nonne hat sich eigentlich an eine Vereinbarung gehalten, die die Kirchen 2015 mit dem Bundesamt für Asyl, Migration und Flucht getroffen hatten. Es ist ihnen danach nur noch in Härtefällen erlaubt, Menschen aufzunehmen. Zudem müssen Geistliche Kirchenasyle sofort melden und umfassend erläutern, warum aus ihrer Sicht ein Asylgrund vorliegt. Das hatte Seelmann getan. Vorbestraft ist sie nun trotzdem. Zivilcourage wird sie also mehr denn je brauchen.

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