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Rechtsterrorismus-Archiv der Bundesregierung ohne Antifa

Bundesprojekt zu rechtem Terror stößt auf Kritik

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung versprochen, ein Dokumentationszentrum zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) einzurichten und ein Archiv zum Rechtsterrorismus in Deutschland aufzubauen. Beide Projekte sollen trotz Haushaltskrise im kommenden Jahr finanziert werden. Für das NSU-Dokumentationszentrum soll eine Machbarkeitsstudie entstehen. Das Rechtsterrorismus-Archiv soll Ende kommenden Jahres der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Mehrere namhafte antifaschistische Archive wie das Antifaschistische Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin (Apabiz) oder die Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München(Aida) kündigen nun an, dass sie sich nicht an dem Bundesprojekt beteiligen wollen. Dabei sollen gerade Materialien aus zivilgesellschaftlichen Archiven eine wichtige Säule des Bundesprojekts bilden.

Genau das gehört zu den zentralen Kritikpunkten der antifaschistischen Archive. Bei der Konzeption des Rechtsterrorismus-Archivs sei es versäumt worden, eine Lösung für Probleme zu erarbeiten, die sich aus dem Bundesarchivgesetz ergeben. Dieses erlaube es Geheimdiensten, »selbst darüber zu entscheiden, ob brisante Akten in die staatlichen Archive gegeben werden«. Die antifaschistischen Archive bemängeln, es sei die Möglichkeit vertan worden, dies gesetzlich zu ändern und etwa Regelungen in Anlehnung an das Stasi-Unterlagen-Gesetz zu schaffen. Es sei Aufgabe der Bundesregierung, »die Inlandsgeheimdienste zu einer datenschutzkonformen Offenlegung ihrer Akten zu zwingen«.

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Unter den geltenden Rahmenbedingungen sehen die linken Archive die Gefahr, dass das Archivprojekt der Bundesregierung »letztlich keine neuen Erkenntnisse über das Wissen und die Verwicklung staatlicher Akteure in rechtsterroristische Netzwerke« bringen werde. Die Bündelung bestehender Dokumente in einem digitalen Archiv sei sicher hilfreich für die Forschung, und das Projekt könne dazu beitragen, rechte Kontinuitäten aufzuzeigen. Insgesamt sei es mit Blick auf die Aufklärung von rechtem Terror aber kein »gewinnbringendes« Projekt.

Die antifaschistischen Archive befürchten, das Projekt könne den Effekt haben, »die bestehende Lücke an Behördenakten zu verschleiern, und schlimmstenfalls der Diskussion um den Umgang mit ihnen ein Ende setzen«. Daran wollen sie sich nicht beteiligen. Man wolle nicht als »Lückenfüller« herhalten.

In ihrem Statement erklären die fünf Archive auch, dass die Problematisierung von antifaschistischen Recherchen in den letzten Verfassungsschutzberichten des Bundes nicht gerade dazu beigetragen habe, ihr »Interesse an einem staatlich beauftragten Projekt zu rechter Gewalt zu wecken«. Es bestehe eine Diskrepanz zwischen der Wertschätzung antifaschistischer Arbeit bei dem Archivprojekt einerseits und der Kriminalisierung durch den Verfassungsschutz auf der anderen Seite.

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