Rechtsextreme nach Bombenanschlag auf Linke-Zentrum verurteilt

Landgericht verhängt Freiheitsstrafen für Attentat auf Parteizentrale in Oberhausen

Das nach dem Anschlag 2022 völlig zerstörte Linke-Parteibüro in Oberhausen
Das nach dem Anschlag 2022 völlig zerstörte Linke-Parteibüro in Oberhausen

Das Landgericht Duisburg hat ein rechtsextremes Pärchen aus Oberhausen zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und vier Monaten bzw. zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die beiden hatten im Juli 2022 einen nächtlichen Sprengstoffanschlag auf das damalige Zentrum der Partei Die Linke in der Innenstadt von Oberhausen verübt. Die Einrichtung wurde dabei komplett zerstört, es entstand rund 6000 Euro Sachschaden. Die angrenzenden Geschäfte wurden ebenso in Mitleidenschaft gezogen, insgesamt soll sich der Schaden auf 19 000 Euro beziffern.

Der Hauptangeklagte Thomas L. ist zu drei Jahren und vier Monaten wegen der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Sachschaden verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und elf Monate gefordert. Der Mann saß nach seiner Festnahme im Februar dieses Jahres bis heute in Untersuchungshaft. Das Gericht setzte seinen Haftbefehl heute außer Vollzug.

L. sei ein Rechtsextremer, der »gewaltsam seinem politischen Gegner Schaden zufügen wollte«, so die Richter. Die Beweislast durch eine polizeiliche Datenauswertung sei erdrückend gewesen. Auf Mobilfunktelefonen und Festplatten des Verurteilten wurde nicht nur eindeutiges NS-Material gesichtet, sondern auch Links und Handbücher für den Bau von Rohrbomben und chemischen Waffen. Wer aber den Sprengsatz tatsächlich gebaut hatte, blieb unklar.

Die Freundin von L., Nina S., wurde wie von der Staatsanwaltschaft gefordert zu zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Das Gericht sah bei ihr eine Mittäterschaft eindeutig bewiesen, die demnach durch ihr »umfangreiches Geständnis«, wie ihr Verteidiger sagte, nicht gemindert worden ist. Auch nicht dadurch, dass sie sich angeblich in Haft gut führte und an einem Aussteigerprogramm teilgenommen hat.

Die nun verurteilte S. war bereits vor vier Jahren auf Videoaufzeichnungen nahe dem Linke-Zentrum gesichtet worden. Damals gab es bereits zwei Brandanschläge auf die Linke-Zentrale, die bislang unaufgeklärt blieben.

Beinahe wären die Ermittlungen aufgrund von mangelnden Beweisen und Erkenntnissen von der Staatsanwaltschaft Duisburg, die für den Fall zuständig zeichnet, eingestellt worden. Durch Zufall kam die Polizei bei einer anderen Ermittlung dem polizeibekannten Pärchen mit Verbindungen in die Reichsbürger-Szene auf die Schliche. Die Linke in Oberhausen, die eine rechtsextreme Motivation annahm, hatte immer wieder den fehlenden Ermittlungswillen kritisiert.

Nun begrüßte Die Linke zwar, dass es »endlich ein Urteil« gibt, stuft es aber gegenüber dem »nd« als »befremdlich« ein, dass zwei »bekannte Neonazis nun so einfach nach Hause« gehen dürften.

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