Herr C. lebt seit fünf Jahren in Deutschland, spricht Deutsch und ist mit einem Mann verheiratet. Die Ausländerbehörde Magdeburg will ihn in die Türkei abschieben.
Der Europäische Gerichtshof hat verpflichtende Sprachtests für den Nachzug von Ehepartnern von hier lebenden Migranten verworfen. Ein Pro und ein Contra