Hartz IV

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Kein Mehrbedarf für rezeptfreie Arzneien

Hartz-IV-Bezieher können für nicht verschreibungspflichtige Medikamente keinen Mehrbedarf beim Jobcenter geltend machen, denn für den gesundheitlichen Bedarf sind allein die Krankenkassen zuständig. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem erst am 21. Oktober schriftlich veröffentlichten Urteil (Az. B 14 AS 146/10 R).

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Der Herr der Instrumente

Dokumentarfilm zeigt ein nicht typisches Hartz-Schicksal - das von Peter Hartz

Uwe Kalbe
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Ein Schritt vor nach dreien zurück

Dass Mindestlöhne heute so dringend nötig sind, ist eine Spätfolge der rot-grünen Regierung von Gerhard Schröder

Velten Schäfer

Entbehrliche?

Sozial Benachteiligte und die Bürgergesellschaft

Cornelia Hildebrandt

»Wir sind gut«

Bundesagentur für Arbeit startet Kampagne, die Vorurteile gegen Hartz-IV-Bezieher abbauen soll

Fabian Lambeck
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