LINKE

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Niedriglohn ist Frauensache

»Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« bleibt zentrale Forderung zum Internationalen Frauentag

Haidy Damm
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Zeitbombe auf Rädern

Gewerkschafter befürchten Sicherheitsmängel im EU-Schienenverkehr

Hans-Gerd Öfinger
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Wer macht das Rennen auf dem Land?

»Kein-Stuttgart21-Tag« in ganz Baden-Württemberg: Wahlkampf und Proteste gegen das umstrittene Bahnhofsprojekt

Barbara Martin, Stuttgart
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Gefühlter Sieger bei den Themen

Sachsen-Anhalts LINKE läutet Wahlkampfendspurt ein – und macht der CDU die Mitte streitig

Hendrik Lasch, Magdeburg

LINKE warnt SPD vor Zockerei

Bei einer Klausur im Harz stimmt sich die Fraktion auf Wahlkampf ein / Streit um ÖBS

Bernd Kammer
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Sollte parteischädigendes Verhalten in der LINKEN per Satzung geahndet werden?

Die Satzung der saarländischen Linkspartei sorgt für reichlich Aufregung. Darin wird es als Ordnungsverstoß bezeichnet, wenn Parteimitglieder die Medien nutzen, um die Partei oder andere Mitglieder zu diffamieren. Außerdem wird die Möglichkeit eingeräumt, Mitgliedern »in schwerwiegenden Fällen« bis zur Entscheidung über einen Parteiausschluss die Rechte zu entziehen. Das stößt in der Bundespartei zum Teil auf herbe Kritik. Die Bundesschiedskommission beanstandete die Paragrafen vor wenigen Wochen. Dennoch: Der Landeschef der Saar-LINKEN, Rolf Linsler, kündigte an, auf dem Parteitag im Oktober entsprechende Anträge zur Änderung der Bundessatzung zu stellen.

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Politische Internet-Tagebücher sind Instrumente der Meinungsbildung und der Gegenöffentlichkeit

Tom Strohschneider
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