Soll das Sorgerecht für ein achtjähriges Kind, das bisher in Deutschland gelebt hat, dem im Ausland lebenden Vater übertragen werden, muss das Kind selbst zumindest angehört werden. Der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 16. März 2011 (Az. XII ZB 407/10), dass auch ein kurzfristiger Wechsel des Verfahrenspflegers unzulässig sein kann.