Steuererklärung

Rund um die elektronische Lohnsteuerkarte

Mit Jahresbeginn 2013 wurde endgültig die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt, korrekt muss es heißen: Es werden die Elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM) wirksam. Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitnehmer einiges wissen.

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