»Werbeverbot« soll bleiben

Koalition will aber Zugang zu Informationen über Abtreibungen für Frauen sichern

Das Verbot, für den Schwangerschaftsabbruch zu »werben«, soll nach dem Willen der Großen Koalition in Berlin nicht aus dem Strafgesetzbuch (StGB) gestrichen werden. Ein von Vertretern von CDU, CSU und SPD am Mittwochabend beschlossener Kompromiss zum Paragraf 219 a sieht vor, dass ungewollt Schwangere leichter an Informationen über Ärzte und Einrichtungen kommen sollen, die den Eingriff vornehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Januar veröffentlicht werden.

Politikerinnen von Linkspartei und Grünen, aber auch Medizinerinnen kritisierten das Vorhaben scharf und warfen insbesondere der SPD vor, abermals vor den Unionsparteien eingeknickt zu sein. Ursprünglich hatten die Sozialdemokraten wie die Oppositionsparteien die ersatzlose Streichung des Paragrafen verlangt.

Viele Politikerinnen sehen in der Regelung eine Kriminalisierung und Stigmatisierung von Gynäkologinnen und Gynäkologen. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde im November 2017 aufgrund des Vorwurfs zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, für Abtreibungen eines »Vermögensvorteils wegen« Reklame gemacht zu haben. Dabei hatte sie die Leistung auf ihrer Praxiswebseite lediglich kurz aufgelistet und angeboten, auf Nachfrage fachliche Informationen bereitzustellen. Ihre Berufung gegen das Urteil wurde im Oktober abgewiesen.

Der Kompromissvorschlag von Justizministerin Katarina Barley, Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD), Innenminister Horst Seehofer (CSU) Gesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU) sieht vor, dass die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Frauen Informationen zur Verfügung stellen sollen. Sie sollen ihnen Kontakte zu Ärzten und Kliniken vermitteln, die Abtreibungen vornehmen. Laut Einigungspapier soll in einer Ergänzung von § 219a »rechtlich ausformuliert« werden, wie Ärzte und Krankenhäuser darüber informieren dürfen, dass sie den Eingriff vornehmen.

Während nach LINKE und Grünen nun auch die FDP eine komplette Streichung von § 219a gefordert hat - über ihren entsprechenden Antrag sollte der Bundestag am späten Donnerstagabend beraten - begrüßte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, den Regierungskompromiss grundsätzlich. Er sagte am Donnerstag im Deutschlandfunk, er lasse das Bemühen der Koalitionsfraktionen erkennen, das Problem »konstruktiv zu lösen, für Frauen wie für Ärzte«. Montgomery stellte zugleich klar, niemand wolle für Abtreibungen »werben«. Zudem entscheide sich »keine Frau auf der Welt« für den Schwangerschaftsabbruch, »weil so ein schönes buntes Poster im Internet stand«.

Der FDP-Antrag zur sofortigen Abstimmung über eine Streichung von § 219a wird von den Regierungsparteien am Donnerstag aller Voraussicht nach in den Rechtsausschuss des Bundestages verwiesen, wo er erst im Januar behandelt wird. Im Bundesrat wollen Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen am heutigen Freitag unterdessen ebenfalls die Streichung des Paragrafen fordern.

Kristina Hänel und ihre ebenfalls wegen angeblichen Verstoßes gegen das »Werbeverbot« angeklagten Kolleginnen Natascha Nicklaus und Nora Szász äußerten sich »entsetzt« über den Vorschlag der Koalition und bezeichneten ihn als »Nullnummer«. Die Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Gefängnis solle »komplett bestehen« bleiben, monierten sie in einer gemeinsamen Erklärung. mit Agenturen

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