Wer arbeitslos wird und befürchtet, seinen Lebensunterhalt nicht mit dem Arbeitslosengeld bestreiten zu können, sollte sofort auch eine Hartz-IV-Sozialhilfe beantragen.
Bericht: Arbeitsgruppe von Bund und Ländern einigt sich auf Strafen gegen Erwerbslose bereits beim ersten Verstoß / Ministerium weist Darstellung zurück