Grundsätzlich regelt das lohnsteuerliche Reisekostenrecht die Frage, welche Kosten der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten außerhalb seiner Firma als Werbungskosten ansetzen beziehungsweise welche Aufwendungen der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann. Mit der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Neufassung der Lohnsteuerrichtlinien wurde auch das Reisekostenrecht modifiziert. Darauf weist die Steuerberaterkammer Berlin hin.