Die private Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen, wenn ein Fußballspieler beim groben Foul vorsätzlich den Gegner verletzt, so das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am 5. Oktober 2012 veröffentlichten Urteil. Allerdings sei nicht bei jedem groben Foul davon auszugehen, dass der Gegner vorsätzlich verletzt werden sollte (Az. 9 U 162/11).