Vor einer Woche informierten wir im nd-ratgeber über Anforderungen ans »häusliche Arbeitszimmer«, um es steuerlich absetzen zu können. Hintergrund war eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf. Heute geht es darum, wie sich der Aufwand für das heimische Büro durch Vermietung an den Arbeitgeber in voller Höhe als Werbungskosten absetzen lässt.